Page 9 - Gemeindezeitung 2018-2
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Hundehaltung
Aufgrund häufiger Beschwerden müssen wir leider wieder eindringlich in Erinnerung rufen, dass Hundehalter eine große Verantwortung, sowohl dem Tier als auch dem Menschen gegenüber haben. Sie haben nicht nur dafür zu sorgen, dass ihr Tier sicher verwahrt ist, sondern auch bei Spaziergängen ordnungsgemäß geführt wird und die Exkremente des Hundes unverzüglich beseitigt und entsorgt werden müssen.
Gemäß § 8, Abs. 2 des NÖ Hundehaltegesetzes sind die Exkremente des Hundes an öffentlichen Orten im Ortsbereich, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienwohnhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen unverzüglich zu beseitigen und entsorgen.
§ 8 Abs. 3: An den vorgenannten Orten muss ein Hund immer an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Gefährliche Hunde müssen immer an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
Wer dagegen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird mit einer Verwaltungsstrafe belangt.
NÖ Heizkostenzuschuss 2018/2019
Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landes- hauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederö- sterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2018/2019 in Höhe von € 135,– zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann bis spätestens 29. März 2019 (einlangend) beim zuständigen Gemeindeamt am Haupt- wohnsitz der Betroffenen beantragt werden.
Achtung: Zur eindeutigen Personenidentifikation ist die So- zialversicherungsnummer der AntragstellerIn erforderlich (Vorlage der E-Card bei Beantragung).
TIPP:
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