Page 46 - Echelsbacher Brücke
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Natur- und Artenschutz
Die Planung berücksichtigt bei allen relevanten Bau- phasen (Teilabbruch des bestehenden Brückenbau- werkes Sanierung der der zu erhaltenden Bauteile der der Bestandsbrücke Brückenneubau) und in der Ausge- staltung der neuen Brücke die natur- und artenschutz- rechtlichen Anforderungen in vorbildlicher Weise
Zur Vermeidung bzw Minimierung von Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes 8331-302 „Ammer- schlucht“ werden folgende Maßnahmen ergriffen:
è Minimierung der Flächeninanspruchnahme durch Art der Brückenkonstruktion und Bauweise s s s fol- gende Tabelle:
è Keine
Erhaltungsziele durch Stoffeinträge (fest flüssig staubförmig) durch Einsatz eines abgedeckten
Beeinträchtigung Traggerüsts für die Bestandsbögen
der Lebensraumtypen/
Lebensraumtyp LRT
Art der Inanspruchnahme
Fläche in m2
Erläuterung
7220 Kalktuffquellen
Dauerhafte anlagenbedingte Inanspruchnahme
20 Vorbelasteter Bereich am westlichen Widerlager eine
eine
reine Verschattung durch das Brückenbauwerk wird nicht als Inanspruchnahme
gewertet
9180 Schlucht- u u Hangmischwälder
Überbauung/Verschattung bis 25 m m Abstand zum Gelände
375
Ab einem „Luftraum“ > 25 m m m zwischen Brückenbauwerk und Grundflächen keine anlagebedingten Beeinträchtigungen
baubedingte Inanspruchnahme
504
Nach Beendigung der Baumaßnahme kann LRT
wiederhergestellt werden vorübergehender baubed Einschlag hochwüchsiger Einzelbäume
369
Eine nachhaltige Beeinträchtigung des LRT
wird nicht zwangsläufig ausgelöst
9130 Waldmeister- Buchenwald
Baubedingte Inanspruchnahme
495
Nach Beendigung der Baumaßnahme kann LRT
wiederhergestellt werden èAbtragen von Groß-Bauteilen mittels Trennen und Ausheben eingehauste Bauweise für Sanierung mit kontrollierter Sammlung von Abtragsmaterial Bauwasser usw èKeine Beeinträchtigung der Hangwasseraustritte
è Keine
Beeinträchtigung der als Winterquartier ge- nutzten Stollen/Steinbrüche durch erschütte- rungsarme Bauweisen insbesondere für die Grün- dung der der neuen und den Rückbau der der bestehen- den Widerlager (keine Sprengungen keine keine Ramm- arbeiten Bohrpfahlgründung und Auflockerungs- bohrungen für den Baugrubenverbau)
èOrtsfester Schutzzaun zwischen BE-Flächen und FFH-Gebiet während der Bauzeit èKeine Einleitung von Oberflächenwasser der Ver- kehrsflächen in die Schlucht 46
1002 | | Kennziffer 163504 | | WTM Engineers GmbH/Knight Architects