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LEBENSRAUM-MAGAZIN DER RAIFFEISENBANK ZIRBENLAND I AUSGABE OKTOBER 2016
Alle Informationen
für Sie auf einen Blick
Als Ihre Raiffeisenbank vor Ort ist es uns wichtig, Sie durch unser Kundenmaga- zin auch über allgemeine Bankthemen sowie Veränderungen im Tätigkeitsgebiet zu informieren.
Was sich verändert.
Für die Kunden der Raiffeisenbank Juden- burg hat sich durch die technische Zusam- menführung der Firmenwortlaut unserer Bank auf Raiffeisenbank Zirbenland geän- dert. Für Kunden der Raiffeisenbank Ob- dach-Weißkirchen hat sich zusätzlich zum Firmenwortlaut auch die Kontonummer (IBAN) und der BIC (Internationales Bank- kennzeichen) geändert. Alle Besitzer einer Bankomat- bzw. Bankservicekarte haben automatisch eine neue Karte zugestellt be- kommen. Darauf ist auch Ihre neue Konto- nummer (IBAN) ersichtlich.
Alle bestehenden Zahlungseingänge/Ab- buchungsaufträge werden automatisch auf Ihre neue Kontonummer weitergeleitet und verbucht. Derzeit gibt es für Sie kei- nen weiteren Handlungsbedarf. Bitte ver- wenden Sie ab sofort nur mehr Ihre neue IBAN. Wir bedauern etwaige Unannehm- lichkeiten im Zuge der technischen Fusion und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bankstellenoptimierung
Es ist uns ein sehr großes Anliegen Sie bestens zu betreuen. In den letzten Jah- ren haben sich die gesetzlichen und wirt- schaftlichen Rahmenbedingungen sowie
das Kundenverhalten stark verändert. Ziel ist es, unsere Regionalität zu erhalten so- wie unsere hohe Beratungsqualität zu ge- währleisten. Um für die Zukunft noch bes- ser gerüstet zu sein, optimieren auch wir unsere Bankstellenstruktur.
Ab 1. Jänner 2017 schließen wir daher nachstehende Bankstellen:
Bankstelle Judenburg-Burggasse Bankstelle St. Georgen ob Judenburg Bankstelle Oberzeiring
Ihr derzeitiger persönlicher Kunden- betreuer ist auch weiterhin gerne für Sie da. Selbstverständlich können Sie sämtliche Serviceangebote in allen unseren Bankstellen nutzen. Diese sind ab 1. Jänner 2017:
Hauptanstalt Judenburg Bankstelle Möderbrugg Bankstelle Obdach Bankstelle Unzmarkt Bankstelle Weißkirchen
Was bedeutet „Kontoregister“?
Im Rahmen des sogenannten Bankenpake- tes wurde im Sommer 2015 vom Nationalrat unter anderem die Errichtung eines zentra- len Kontenregisters beschlossen. Jede Bank wurde somit verpflichtet, Kunden- und Kon- todaten an das BM für Finanzen zu melden. Dies sind beispielsweise neben neben der Kontonummer der jeweilige Inhaber, Zeich- nungsberechtigte sowie der wirtschaftliche Eigentümer. Von der Meldung nicht betroffen
sind Kontostände. Diese können nur mittels Gerichtsbeschluss eingesehen werden.
Wird Bargeld abgeschafft?
Knapp 19 Milliarden Stück Banknoten so- wie weitere 116 Milliarden Münzen im Wert von über eine Billion Euro sind im Euro- raum im Umlauf. In der Praxis ist somit die tatsächliche Abschaffung sehr illusorisch. Seitens der heimischen Wirtschaft sowie auch bei Raiffeisen hält man nichts davon – zugegeben – niemand wird uns fragen. Laut Beschluss der Europäischen Zentral- bank ist jedenfalls fix, die 500-Euro-Note bis 2018 aus dem Verkehr zu ziehen. Weiters wissen wir, dass die EU-weite Ober- grenze für Bargeldzahlungen zur Debat- te steht bzw. in den meisten EU-Ländern (bis auf fünf, darunter auch Österreich und Deutschland) schon umgesetzt ist. Die Bandbreite liegt zwischen 1.000,00 Euro und 15.000,00 Euro. Als Hauptargument wird die Eindämmung der Korruption genannt.
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