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SERVICE | Beratung | 56
Experten bieten Rat und Tat
Beim IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung erhalten Unternehmen wichtige Informationen. Dafür stehen kompetente Ansprechpartner
zur Verfügung:
Antigona Lesi, Rechtsreferentin Energie & Umwelt Tel.:030/31510-305 antigona.lesi@ berlin.ihk.de
Georgi Georgiev, Bereich Außenwirtschaft & Recht
Tel.: 030 / 315 10-203 georgi.georgiev@ berlin.ihk.de
Unternehmerfrage
Was bedeutet die neue Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative für mich?
IHK-Antwort von Antigona Lesi
D as neue Jahr hat begonnen, doch alte Gewohnheiten bleiben. Wie fast jeden Dienstagmorgen bleibe ich bei meinem Lieblingscafé ste-
hen und hole mir eine herrlich duftende Tasse Kaffee „to go“. Ich reiche dem Barista meinen mitgebrachten Becher, und er lächelt mich nett an. Aus dem Augenwinkel entdecke ich ein neues Schild. Auf dem steht in auffälli- ger Schrift: „Ab sofort bieten wir verschiedene Mehrwegalternativen an. Wussten Sie, dass ein konsequenter Einsatz von Mehrwegbechern und -essensboxen jährlich bis zu 490.000 Tonnen CO2 einsparen kann? Entscheiden Sie sich für Mehr- weg und schonen Sie unseren Planeten.“
„Gut umgesetzt“, denke ich bei mir. Denn tat- sächlich besteht seit dem 1. Januar 2023 die Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative. Ausge- nommen sind lediglich kleine Betriebe mit maxi- mal fünf Beschäftigten und höchstens 80 Qua- dratmetern Verkaufsfläche. Aber auch bei den kleineren Betrieben soll die Kundschaft Speisen und Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen lassen können. Zudem besteht die Pflicht, dass die Kundschaft deutlich auf diese Möglichkeiten hingewiesen wird, mit Verweis auf die umwelt- schonende Alternative.
Derzeit klingelt mein Telefon oft zu genau diesen Fragen. Greift die Ausnahme bei mir? Wo bekomme ich Mehrwegbehälter her? Wie genau ist die Pflicht umzusetzen? All diese Fra- gen beantworte ich natürlich gerne. „Bitte schön, Ihr Kaffee.“ Der Barista reißt mich aus meinen Gedanken. Mit dem warmen Getränk in meiner Hand gehe ich ins Büro und freue mich schon jetzt auf weitere Fragen unserer Mitglieder. ■
Serie
Die alltäglichen Fälle der IHK
Folge 32 Mehrwegalternativenpflicht
Mehrwegalternativenpflicht: Weitere Informationen dazu und zu Hygiene­ bedingungen gibt es auch auf der Webseite der Initiative „Better­World­Cup“: betterworldcup.de/berlin Verpackungsgesetz: Die Änderungen in diesem Regelwerk dienen dem Zweck, das Abfallaufkommen zu reduzieren. Laut Umweltbundesamt fielen in Deutschland 2019 insgesamt 18,9 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle an. Dies ist erneut ein neuer Höchststand beim Verpackungs­ aufkommen.
        ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/ENIS AKSOY; FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG
















































































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