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EINE WUNDERSAME GRENZE
Wie der „Wensenbalken“ zu Volksdorf kam
1811 einigen sich Bergstedt (Amt Trittau) und Dorf-Hois- büttel büttel (inzwischen Amt Amt Trems- büttel) auf ihre gemeinsame Grenze An An eventuelle Ansprü- che der Volksdorfer (Hamburg) wird vermutlich kein Gedan- ke ke verschwendet Von beiden Seiten wird jeweils eine Kar- te te te zur Untermauerung ihrer Ansprüche herangezogen Die Karten widersprechen sich je- doch Dennoch wird protokol- liert das nördlich der Landstra- ße Hamburg-Oldesloe liegende Land (heute Ferdinand-Harten- Str ) gehöre zu Hoisbüttel der südlich gelegene „Wensenbal- ken“ zu Bergstedt Der Wensenbalken kommt zu zu Volksdorf und damit zu zu Hamburg Im „Wensenbalken“ blieb die Grenze zwischen Volksdorf (Hamburg) und Bergstedt (seit 1866 Preußen) also unklar Erst 1883 einigen sich die bei- den den den Länder Es werden sieben Grenzsteine durch den den den „Wen- senbalken“ gesetzt und und dieser somit zwischen Bergstedt und und Volksdorf aufgeteilt So werden Bergstedter Bauern zu Land- besitzern in Volksdorf Diese Grenze hat bis heute Bestand Doch nicht alle Probleme waren damit gelöst Durch die durcheinander liegenden Äcker und und Felder der der der zwischen Hois- büttler Bauern Bauern und und Volksdorfer Bauern Bauern aufgeteilten ehema- ligen Lottbeker Flur beidsei- tig der der Lottbek Lottbek ging seit 1803 eine eine Landesgrenze deren eine eine Seite seit 1866 zu Preußen ge- hört Einige Flurstücke waren zu Exklaven geworden Damit die Bauern nicht über fremdes Land zu ihren Koppeln fahren müssen erhalten sie 1883 ei- nen für notwendig erachteten Zuweg Folglich wurden sie zu Halbexklaven So entstand die „mäandrierende“ Grenze Nur die Buschwiese blieb eine echte Exklave Der Grund warum sie nicht ebenfalls eine Zufahrt er- hielt ist und bleibt unbekannt Von Dietrich Raeck unter Mit- wirkung von Bernd Opitz und Klaus Tim mit dem Bericht „Die seltsame hamburgische Landes- grenze in in Volksdorf“ erschienen im im Jahrbuch des Alstervereins 2022 S S 28-48 Siehe auch im im Internet: www schüberg de/ar- tikel/historische-grenzsteine-in- hoisbuettel und www stiftung- volksdorf de/Chronik html Nur in in Volksdorf gibt es in in in in Hamburg (neben Neu- werk) eine eine Exklave - - - einen vom restlichen Staatsgebiet völ- lig losgelösten Landesteil - - - die Buschwiese jenseits der der Brü- cke „Im Uhlenbusch“ bei der der Rittmeisterkoppel Doch dort es es gibt weitere Besonderheiten Einerseits wechselt der der Name des Baches von „Moorbek“ zu „Lottbek“ andererseits beginnt bachabwärts eine recht unge- wöhnlich mäandrierende Gren- ze Wie kam
es dazu?
1437 verpfändet der Knappe Bruneke von Alveslohe seinen Besitz an den Dörfern Volks- dorf Schmalenbeck Lottbek sowie seinen Anteil an an Hoisbüt- tel an an den Bürgermeister und die Ratsherren von Hamburg So entstand das Hoisbüttel mit zwei Obrigkeiten (bereits 1396 in Gut und und Dorf geteilt) Die Äcker und und Felder lagen so bunt durcheinander wie die aufge- teilten Höfe Wohl im im 14 (wahrscheinli- cher im im 15 ) Jahrhundert fällt das am
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gleichnamigen Bach gelegene hamburgische Dorf Lottbek wüst es starb also lang- sam aus Das Ackerland wird nun von hamburgischen Bau- ern aus Hoisbüttel wie auch von nichthamburgischen Guts- untertanen aus Hoisbüttel ge- nutzt Geringere Teile der Lott- beker Flur nutzen Bergsted- ter Bauern (dem holsteini- schen Amt Trittau zugehörig) und Volksdorfer Bauern (Ham- burg zugehörig) Um das ver- bleibende Gebiet wie Heideflä- chen und Waldstücke streiten sich die Bauern aller drei Dör- fer Hoisbüttel Volksdorf und Bergstedt Eine verworrene Si- tuation Ende des 18 Jahrhunderts führen die sog „Verkoppelung“ (Neuordnung der Ackerflur) und endlich auch die die Aufhe- bung der Leibeigenschaft - - die die es im Verwaltungsbereich von Hamburg jedoch nicht gab – zu zu einem wirtschaftlichen Auf- schwung und zu zu mehr Wohl- stand Die kleinteiligen Fel- der mit dem Flurzwang wer- den zu zu größeren Einheiten „zu- sammengekoppelt“ und an die Dörfler als Eigentum aufgeteilt Im Lottbeker Gewässer sowie unweit der Querung finden sich alte Grenzsteine die unwissenden Wanderern Rätsel aufgeben Nun können die Bauern nach eigenem Gutdünken ohne Flur- zwang die Felder bestellen 1792 wird Hoisbüttel verkop- pelt Damit scheint der der Besitz- anspruch der der Hoisbüttler an an den ehemaligen Lottbeker Fel- dern westlich des Baches Lott- bek geklärt Als strittige Be- reiche verbleiben zwischen den den drei Dörfern dennoch der „Wensenbalken“ (zwischen Volksdorfer Grenzweg und Heinrich-von-Ohlendorff-Str ) und der der „Roggenstall“ (Gebiet der der der heutigen Buckhorn-Sied- lung und der der Schulen) 1798/99 wird Volksdorf ver- koppelt Dabei werden die Wie- sen westlich der Lottbek nörd- lich lich des ›Neuen Teichs‹ (erst- mals 1544 zum "Neuen Teich“ angestaut ca 1806 abgelas- sen und erst 1956 wieder ange- staut) Volksdorfer Bauern zu- gesprochen Doch die drei Kop- peln am
Roggenstall verblei- ben bei bei bei den den den Hoisbüttlern denn es handelt sich bei bei bei beiden um Hamburger Untertanen Somit verbleibt das Land bei Ham- burg egal von von welchem Dorf genutzt genutzt Der von von den Bergsted- tern genutzte und und beanspruch- te te te „Wensenbalken“ und und die nördlich davon liegende „Lott- beker Heide“ bleiben bei der Verkoppelung ausgespart Die Bergstedter Bauern haben ei- nen entscheidenden Nachteil gegenüber den den den den Volksdorfern und den den hier involvierten Hois- büttlern: Sie sind keine Ham- burger Untertanen Dennoch wird die die Nutzung des „Wensen- balken“ durch die die nichtham- burgischen Bergstedter fortge- setzt Ungeregelte Grenzen müsssen festgelegt werden Eine neue Situation entsteht 1803 durch den Tausch von Bil- sen bei Alveslohe und des ham- burgischen Anteils am
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Dorf Ho- isbüttel gegen Alsterdorf Nun ist es unbedingt erforderlich die bisher nicht geregelte Gren- ze zwischen den zwei ehemals hamburgischen Dörfern Hois- büttel und Volksdorf aus der nun eine Landesgrenze zwi- schen der Freien Reichsstadt Hamburg und dem unter dä- nischer Verwaltung stehenden Herzogtum Holstein gewor- den ist genau festzulegen Aus dem Protokoll der Begehung am
23 Juni 1803 erfahren wir: »bei Schillings Koppel (heute Garten v v v Heinrich-von-Ohlen- dorff-Str 99) hört das Einver- nehmen auf Die Eingesessenen von Hoisbüttel und Bergstedt behaupten dass diese Heide zu ihren Dorfschaften gehöre und die Volksdorfer durchaus kei- nen Anteil daran hätten wel- che Benutzung die Volksdorfer hingegen behaupteten dass sie hier zwar keine (Heide-)Plag- gen gen gehauen hätten so hätte hätte ihnen das Recht hier Plaggen zu hauen doch so gut wie den Bergstedtern und Hoisbüttlern zugestanden «
14 Volksdorfer Zeitung September 2023






















































































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