Page 7 - DAS WALDHORN Nr 3 August 2022
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Die Grundsteuer muss nach einem Ur- teil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden. Hamburg führt ein Modell ein, bei dem nur noch die Fläche, die Wohnlage und die Art der Nutzung entscheidend sind. Dafür müssen alle Eigentümer von Wohn- und Geschäfts- grundstücken bis Ende Oktober eine so genannte „Feststellungserklärung“ beim Finanzamt abgeben. In Kraft tritt die neue Grundsteuer aber erst Anfang 2025.
Es bestehen drei Möglichkeiten, die Er- klärung zur Feststellung des Grundsteu- erwerts abzugeben:
1. Bequem und einfach im Internet über „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ (htt- ps://www.elster.de)
2. Unter Verwendung der im Internet unter „www.Grundsteuer-Hamburg. de“ zur Verfügung stehenden grauen PDF-Vordrucke, die ausschließlich zum Ausfüllen am Computer und anschlie- ßendem Ausdruck vorgesehen sind oder
3. Unter Verwendung der grünen Pa- piervordrucke zum handschriftlichen Ausfüllen, die in den Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanz- ämter ausgehändigt werden. Die ausge- füllten und unterschriebenen Vordrucke übersenden Steuerpflichtige dann bitte an das „Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz“, Gorch-Fock-Wall 11, 20355 Hamburg.
Zur neuen Hamburgischen Grundsteu- er finden die Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationsangebote im Internet auf der Webseite www.grund- steuer-hamburg.de.
Kompakt und einfach erklärt, wird hier die neue Hamburgische Grundsteuer vorgestellt und für Eigentümerinnen und Eigentümer eine Übersicht über die wichtigsten Daten zum Ausfüllen der Er- klärung zur Feststellung des Grundsteu- erwerts (Feststellungserklärung), sowie weitere Hinweise, Erläuterungen und Informationsmaterialien bereitgestellt.
Hausbesitzer aufgepasst: Die Frist endet im Oktober
REINHOLDT
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BESTATTUNGEN
Tag und Nachtruf
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BESTATTUNGEN
Trauerfeiern auch am Wochenende Erd-, Feuer- und Seebestattungen
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Bestattungshaus
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Bestattungshaus
in unserem Bestattungshaus
Anonymbestattungen – Bestattungsvorsorge
Dorfwinkel 7
Im Regestall 47
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22359 Hamburg
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