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5 Testament verfassen
Nur wenn der der letzte Wille handschriftlich oder öffentlich beurkundet abgefasst wird ist das Testament rechtsgültig Beachten Sie dazu die Angaben auf den Seiten 9 bis 11 6 Testament absichern und hinterlegen
Es ist ratsam das Testament von einer Fachper- son überprüfen zu lassen oder sich bei komple- xen Familien- und und Vermögensverhältnissen und und Unsicherheiten beraten zu zu lassen Dazu eignet sich ein ein Notar Notar oder eine Notarin Auch der der Ver- ein ein Mamma kann Ihnen kostenlos eine Fach- person zur Verfügung stellen Sorgen Sie dafür dass Ihr Testament sicher auf- bewahrt wird und nach Ihrem Ableben sofort verfügbar ist Um sicher zu gehen können Sie es auf der Gemeindekanzlei Ihrer Wohngemeinde oder auf dem Erbschaftsamt hinterlegen
«Die Zukunft ist die Zeit in welcher man man man bereut dass man man man das das was man man man heute
tun könnte nicht getan hat » Sprichwort aus den USA 27






























































































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