Page 72 - Corso 2/2021
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Sascha Mertes Rechtsanwalt und Notar
Wer nicht auf den den Notfall vorbereitet ist riskiert den den Fortbestand des Unternehmens Die Corona-Krise zeigt dringenden Handlungsbedarf auf der über die eigentliche Planung der Erbfolge nach einem Unter- nehmer ergänzend zu berücksichtigen ist Nicht nur beim Tod eines eines Selbständigen eines eines Geschäftsinha- bers eines Gesellschafter-Geschäftsführers sondern auch bei dessen – auch nur vorübergehender - Handlungsunfähigkeit besteht eine existenzielle Gefahr für den Bestand des Unterneh- mens und die Fortführung durch oft überforderten Angehörige Die Steuerung eines Unternehmens gleich welcher Größe bringt es mit sich dass Leitungspersonen in in in der Lage sein müs- sen geschäftliche Angelegenheiten unaufschiebbarer Art bedarfsgerecht zu zu entscheiden und zu zu erledigen Führung Investitionen Vertragsabschlüsse Einkauf Vertrieb Finanz- buchhaltung und Controlling die Aufgaben sind vielfältig Selbst für den Idealfall bei dem der Unternehmer seine Rechts- nachfolge vorbereitet hat ist das Fehlen einer Krisenplanung für den den Ernstfall besonders den den unplanbaren plötzlichen Ausfall der Unternehmerperson oft ruinös Jeder Unternehmer weiß dass er er er er seine Rechtsnachfolge mög- lichst unmissverständlich in in einem Testament oder Erbvertrag regelt Vielen ist bewusst dass dies mit den Verträgen die die die die die die Verfassung des Unternehmens darstellen zu synchronisieren ist und dass Güterstandsregelungen eine sinnvolle Flankierung des Konzepts darstellen Vielen ist nicht bewusst dass akuter Ausfall zum Zusammen- bruch der Unternehmensintegrität zu Lebzeiten führen kann Ob Opfer eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung sind Sie nicht mehr in der der Lage Ihren Willen zu entwickeln oder diesen verständlich zu äußern ist das Unternehmen darauf
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NOTFALLKOFFER FÜR UNTERNEHMENSLEITER VORSORGE - SORGFÄLTIG GEDACHT
angewiesen dass eine verantwortliche und gut strukturierte
SASCHA MERTES CATARINA LAUFF
Vertretung - - wenn auch nur übergangsweise - - sichergestellt ist RECHTSANWALT UND NOTAR LL M M SPORTRECHT (UNIV BAYREUTH) FACHANWALT FÜR INSOLVENZRECHT RECHTSANWÄLTIN
Nur mit einer Unternehmervollmacht bleibt Ihr Unternehmen handlungsfähig Sie ergänzt eine (rein private) Vorsorgevoll- macht mit Patientenverfügung Darin bestimmen Sie eine Ver- trauensperson um an Ihrer Stelle die Entscheidungen zu treffen die in in in in Ihrem Sinne sind – und zwar in in in in allen Lebensbereichen Die Anwendung der Vorsorgevollmacht setzt voraus dass Sie nicht mehr in in der der Lage sind Ihren Willen zu bilden oder ver- ständlich zu äußern Die übliche Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung deckt eine Vielzahl erforderlicher Geschäfte im Unternehmen nicht ab auch sind Familienangehörige nicht aus dem Familienstand heraus befugt unternehmerisch zu vertreten ein häufiger Irr- tum Mit einer Unternehmervollmacht legen Sie selbst fest was mit Ihrem Unternehmen geschehen soll wenn Sie es es – kurzfris- tig oder dauerhaft – nicht selbst führen können Sie können diese bevollmächtigte Person frei wählen In der Regel sind diese Personen entweder enge Verwandte (Ehepart- ner Eltern Kinder etc ) oder langjährige vertrauenswürdige Mitarbeiter oder Berater Die bevollmächtigte Person muss eine individuelle Vertrauens- person sein sein Missbrauch muss fernliegend sein sein Eine fachkundi- ge Person der Sie die die Führung des Unternehmens zutrauen die die Ihren Notfallplan kennt und Zugriff auf alle nötigen Dokumen- te und und Urkunden hat ist zu zu wählen Für zulassungsabhängige Betriebe (Meisterbetriebe Arztpraxen Apotheken genehmi- gungspflichtige Gewerbe) ist es es essentiell eine Person zu benen- nen die die über die die nötige Qualifikation oder Zulassung verfügt Vertrauenspersonen werden zielgerichtet nach dem Grad des Vertrauens für für die zentralen Rollen eingesetzt insbesondere für für die Regelung


























































































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