Page 131 - Corso 6
P. 131

Ein Unfall Schlaganfall oder Herzinfarkt – ganz plötzlich kann jemand nicht mehr in der Lage sein sein seinen Willen zu äußern Ohne Vollmacht konnten auch Ehepartner hier bisher nicht einspringen Seit dem 1 Januar 2023 ist das anders:
Welche rechtlichen Rege- lungen jetzt gelten worauf Eheleute achten müssen und warum Vollmachten und Co trotzdem sinnvoll sind erklärt Michaela Rassat Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs- GmbH Vertretung bisher nur mit Vollmacht In medizinischen Notfällen in in denen sich der Betroffene selbst nicht mehr äußern kann durften Ehe- oder Lebenspartner bisher nur mit einer Vorsorgevollmacht Entscheidungen übernehmen „Ansonsten bekamen Betroffene vom Betreuungs- gericht einen Betreuer zur Seite gestellt“ so Michaela Rassat Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH Seit Jahresbeginn 2023 hat sich die Rechtslage geändert „Laut dem neuen § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches dürfen sich nun verheiratete oder in in einer Lebenspart- nerschaft lebende Paare in in medizinischen Notfällen gegenseitig vertreten – auch ohne Vollmacht“ so die Juristin Neue Rechte für Ehepaare und Lebenspartnerschaften
Das heißt zum Beispiel dass Ehepart- ner zu operativen Eingriffen oder vor- geschlagenen Untersuchungen schnell Entscheidungen fällen können „Darüber hinaus sind sie zum Beispiel auch dazu berechtigt sich um die Kommunikation mit dem Krankenhaus oder eilige Reha- Maßnahmen zu kümmern“ erläutert Rassat Allerdings gilt: Finanzielle Ange- legenheiten des Patienten sind tabu und auch Verträge darf die vertretende Person nur abschließen wenn diese für medizi- nische Behandlungen Reha-Maßnahmen oder Pflege nötig sind „Ein Auto im Namen des Ehepartners zu kaufen ist bei- spielsweise nicht möglich“ so die ERGO Juristin Nur sechs Monate
Das Notvertretungsrecht gilt allerdings nur für sechs Monate
– ohne Vollmacht über- nimmt anschließend ebenfalls ein gesetz- licher Betreuer In diesem Zeitraum sind die behandelnden Ärzte von der Schweige- pflicht gegenüber dem Ehepartner entbun- den Das heißt: Ärzte dürfen ihn über alles aufklären was die Gesundheit des Partners betrifft und müssen ihm Auskunft dazu geben Wann das Notvertretungsrecht nicht gilt In einigen Ausnahmefällen ist eine gegen- seitige Vertretung bei Eheleuten und Le- benspartnern jedoch nicht möglich „Gibt es beispielsweise eine Vorsorgevollmacht oder ist bereits ein gesetzlicher Betreuer bestellt greift das Notvertretungsrecht nicht“ erläutert Rassat Weitere Ausnah- men sind: Getrennt lebende Paare oder wenn die erkrankte Person einer Vertre- tung durch ihren Partner explizit wider- sprochen hat „Ein solcher Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundes- notarkammer hinterlegt werden“ so die Juristin der ERGO Rechtschutz Leistungs- GmbH Seit 1 Januar 2023 erhalten Ärzte diese Auskunft über ein automatisiertes Abrufverfahren Schriftliche Bestätigung als Beweis
Außerdem wichtig zu wissen: Der Partner muss gegenüber dem behandelnden Arzt schriftlich bestätigen dass er er das das Notver- tretungsrecht bisher nicht ausgeübt hat und dass keiner der gesetzlichen Aus- schlussgründe vorliegt Auch der Arzt muss eine schriftliche Bestätigung erstellen dass die erkrankte Person sich nicht mehr selbst um ihre gesundheitlichen Angelegenhei- ten kümmern kann Diese Bestätigung kann der der Partner dann gegenüber anderen Stellen etwa einer Reha-Klinik vorlegen um sein Notvertretungsrecht zu beweisen“ ergänzt Rassat Mit Vorsorgevollmacht und Patienten- verfügung bestmöglich abgesichert
Trotz Notvertretungsrecht rät die ERGO Juristin eine Vorsorgevollmacht zu erstel- len Nicht nur weil das Notvertretungs- recht nur sechs Monate
gilt sondern auch weil eine Vorsorgevollmacht dem Partner erlaubt beispielsweise auch finanzielle oder versicherungstechnische Angelegenheiten ohne Gesundheitsbezug zu zu regeln Eine zusätzliche Patientenverfügung kann dem Partner zudem dabei helfen die Entschei- dungen umzusetzen die sich der Betroffe- ne wünscht Jörg Dietz
Subdirektion der ERGO Beratung und Vertrieb AG Am Rausch 9 9 36103 Flieden
Tel :
:
:
:
06655/918801 Fax: 06655/918802
Mobil: 0171/3222827 E-Mail: joerg joerg dietz@ergo de de www joerg dietz ergo de 131




















































































   129   130   131   132   133