Page 13 - Demo
P. 13
Beratungen zum Energiespar-Contracting gültig: bis 31.12.2018
Bildungsgutschein
► Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
► Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
► Mehrheitlich in kommunalem Eigentum befindliche Unternehmen
► Gemeinnützige Organisationen
► Anerkannte Religionsgemeinschaften
Personen ohne Beschäftigung sowie Beschäftigte, denen die Kündigung droht oder deren Vertrag ausläuft, sofern sie über einen Berufsabschluss verfügen bzw. mindestens 3 Jahre berufstätig waren
Förderung von Orientierungs- und Umsetzungsberatung zum Energiespar-Contracting bzw. Ausschreibungsberatung
Weiterbildung
► zur beruflichen Wiedereingliederung bei Arbeitslosigkeit ► zum Abwenden drohender Arbeitslosigkeit
► um Nachteile aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses auszugleichen
Zuschuss
► für Orientierungsberatung
i.H.v. 80 % der förderfähigen Beraterkosten, max. 2.000 €
► für Umsetzungsberatung
(Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen in kommunalem Eigentum)
i.H.v. 50 % der förderfähigen Beraterkosten, max. 12.500 €
► Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
i.H.v. 30 % der förderfähigen Beraterkosten, max. 7.500 €
► für Ausschreibungsberatung
i.H.v. 30 % der förderfähigen Beraterkosten, max. 2.000 €
Zuschuss
in Form eines Bildungsgutscheins
► Übernahme aller mit der Weiterbildung zusammenhängenden Kosten, inkl. Kinderbetreuungskosten
► Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld wird dieses weitergezahlt
Die Notwendigkeit der Weiterbildung muss zuvor durch die Agentur für Arbeit festgestellt worden sein.
Contracting-Beratung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 512 – Kältetechnik, Energieeffizienz Kommunen Frankfurter Straße 29
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908 10 05 Fax: 06196 908 18 00
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/axu8t
Bundesagentur für Arbeit http://foerdernavi.online/bfa93
17