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Förderrichtlinie des BMVI „Elektromobilität vor Ort” gültig: bis 31.12.2020
Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (Aufstiegsstipendium)
► Städte, Gemeinden und Landkreise
► Zweckverbände, Landesbehörden
► Kommunale und Landesunternehmen sowie kommunale Betriebe und
gemeinnützige Einrichtungen
► Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (z.B. Lieferdienste, Hand-
werker, Pflegedienste), sofern die Kommune bestätigt, dass die Fahr- zeugbeschaffung Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist
Im Fokus des aktuellen Förderaufrufs stehen kommunale Fahrzeugflotten und der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ebenso wie Elektrofahr- zeuge im Taxigewerbe und in Car-Sharing-Flotten. Um eine geeignete Projektgröße für die Antragstellung zu erreichen, können sich mehrere, gleichartige Antragsberechtigte zusammenschließen und das Vorhaben gemeinsam durchführen.
Privatpersonen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich abge- schlossen haben und über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Gefördert werden:
► Kommunale Elektromobilitätskonzepte einschließlich der Fahrzeug-
beschaffung und des Aufbaus von Ladeinfrastruktur
► Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur (pro Antrag sollten in der Regel
nicht weniger als fünf Fahrzeuge beschafft werden)
► Kommunale Elektromobilitätskonzepte
► Umweltstudien zu technischer Eignung, Wirtschaftlichkeit und Umwelt-
nutzen der Integration der Elektromobilität in kommunale oder regio- nale Nachhaltigkeitsinitiativen bzw. Stadtentwicklungskonzepte, u.a. zur Elektrifizierung kommunaler oder gewerblicher Flotten, dem Aus- bau elektr. Fahranteile im Öffentl. Verkehr, dem Aufbau von elektrisch betriebenen Carsharing-Systemen (auch im ländlichen Raum), der Umsetzung nachhaltiger City-Logistikkonzepte mit elektrisch betrie- benen Fahrzeugen oder innovative, elektrisch betriebene Schwerlast- oder Güterverkehre. Die geförderten Studien sollen einen konkreten Umsetzungs- bzw. Beschaffungsplan enthalten (Studien, die hohe Multiplikatoreffekte erwarten lassen, werden bevorzugt bewilligt).
Die Qualifizierung kann durch eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bzw. mit mindestens 87 Punkten, einer besonders erfolgreichen Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes nachgewiesen werden.
Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.
Zuschuss
► zur Projektförderung als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss (An- teilfinanzierung) und bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt
► die für die Förderphase für alle Zuwendungsempfänger geltenden Förderquoten, Fördersätze sowie Höchstbeträge werden in den Auf- rufen zur Antragseinreichung mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt
► die Fahrzeugbeschaffung wird in nicht wettbewerblichen Bereichen im Regelfall mit 75 % der Investitionsmehrkosten gefördert, bei finanzschwachen Kommunen mit 90 %
► die Zuwendungshöhe für wirtschaftlich tätige Unternehmen beträgt in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße 40 bis 60 % der Investitions- mehrkosten
Zuschuss (Stipendium)
Die Höhe der Förderung beträgt:
► für Studierende im Vollzeitstudenten monatlich 735 € plus 80 € Büchergeld und zusätzlich eine Betreuungspauschale für Kinder unter 10 Jahren (130 € für jedes Kind, wenn der andere Elternteil keinen Kinderbetreuungszuschlag bezieht)
► für Studienaufenthalte in anderen Staaten als Auslandspauschale mit 200 € im Monat und
► für Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang jährlich 2.400 € für Maßnahmenkosten
Allgemeine Hinweise unter bmvi.de.
Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Dr. Michael Schultz Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
Tel.: 030 201 99 32 31 E-Mail: mi.schultz@fz-juelich.de Internet: ptj.de
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/a01zt
Interessierte Berufstätige können sich im Rahmen der Auswahlrunde bewerben bei der
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) Gemeinnützige Gesellschaft mbH
Lievelingsweg 102-104
53119 Bonn
Tel.: 0228 629 31 0
Fax: 0228 629 31 11
E-Mail: info@sbb-stipendien.de
Ein Stipendium nach diesen Bestimmungen schließt eine andere Stu- dienförderung aus öffentlichen Mitteln (z.B. BAföG) aus. Jährlich können rund 1.000 Stipendien vergeben werden. Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/zc5uc
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