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DARLEHEN
KfW-Unternehmerkredit mit KMU-Fenster
KfW-Unternehmerkredit Plus
► Unternehmer, ab 5 Jahre nach Gründung
► Gewerbliche Wirtschaft
► Freie Berufe
► Natürliche Personen, unabhängig vom Zeitpunkt der Gründung, die
Gewerbeimmobilien vermieten/verpachten
► Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
bis zu einem Gruppenumsatz von 500 Mio. € Umsatz pro Jahr
► Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt / indirekt mit 50 %
beteiligt ist ausgeschlossen sind:
► Umschuldungen
► Nachfinanzierungen
► Anschlussfinanzierungen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit
► weniger als 250 Mitarbeitern
► einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder einer
Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €
Größere mittelständische Unternehmen
► mit weniger als 500 Mitarbeitern, die sich mehrheitlich in Privatbesitz
befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. € nicht überschreitet
Freiberuflich Tätige
► zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten
Voraussetzung: Das Unternehmen muss innovativ sein. Erfüllt ein Unter- nehmen bei Antragstellung zumindest ein Kriterium aus dem Kriterien- katalog der InnovFin KMU-Kreditgarantiefazilität, wird es als innovativ eingestuft.
Investitionen:
► Erwerb von Grundstücken/Gebäuden
► gewerbliche Baumaßnahmen
► Maschinen, Anlagen, Firmenfahrzeuge
► Betriebs- und Geschäftsausstattung
► immaterielle Vermögenswerte aus anderen Unternehmen
► Nachfolge/ Beteiligung
► externe Beratungsdienstleistungen im Rahmen der Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden
► erste Messebeteiligung
► Materialbedarf/Warenlager
► Betriebsmittelbedarf
Investitionen in
► den Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen; gewerbliche Baukosten etc., die im Anlagevermögen aktivierungsfähig sind
► Betriebsmittel (zum Beispiel laufende Kosten, Erwerb von Aktiva des Umlaufvermögens etc.)
► Warenlager
Die Kombination einer Finanzierung aus dem KfW-Unternehmerkredit Plus mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Ausgenommen ist die Kombination der Finanzierung eines Vorhabens aus einem KfW-Unter- nehmerkredit Plus mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW.
Darlehen
Investitionsfinanzierung bis max. 25 Mio. € je Vorhaben, bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
► Laufzeit: 5/10/20 Jahre
► Zinssatz: nach Bonitäts- und Besicherungsklassen
zzt. 1,00 % bis 9,15 % eff. (zusätzliche Zinsverbilligung für KMU)
► für KMU 50 %ige Haftungsfreistellung möglich, sonst ohne Haftungs-
freistellung
► kombinierbar mit anderen Programmen
Betriebsmittelfinanzierung bis max. 5 Mio. €
Kreditbetrag muss kleiner als 50 % der letzten Jahresbilanzsumme sein
► Laufzeit: 2 Jahre – endfällig
► Zinssatz: zzt. 1,00 % bis 7,61 % eff.
Darlehen
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, bzw. Betriebsmittel, max. 7,5 Mio. € pro Vorhaben, insgesamt max. 15 Mio. € pro Gruppe verbundener Kunden. Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 €.
► Laufzeit: 2 Jahre (2 Laufzeitvarianten)
► Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierungen: bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
► Investitionsfinanzierungen: bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungs- freien Anlaufjahren (10/2)
► Tilgung: Während der tilgungsfreien Zeit lediglich Zinsen auf die aus- gezahlten Kreditbeträge. Danach Tilgung in gleich hohen vierteljähr- lichen Raten. Außerplanmäßige Tilgungen nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
► Zinssatz: für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben
Die Programmzinssätze orientieren sich an der Entwicklung des Kapi- talmarktes. Dabei gelten im KMU-Fenster besonders günstige Zinsen.
über Hausbank an KfW
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durch- geleiteten Kredite vollständig oder teilweise die Haftung übernehmen. Ihren Antrag stellen Sie daher bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn Ihres Vorhabens.
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/bmwik633a
über Hausbank an KfW
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchge- leiteten Kredite vollständig oder teilweise die Haftung übernehmen. Ihren Antrag stellen Sie daher bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn Ihres Vorhabens.
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/bmwik72aa
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