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BÜRGSCHAFTEN UND BETEILIGUNGEN
ERP-Beteiligungsprogramm
ERP-Exportfinanzierungsprogramm
► Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (= Beteiligungsnehmer) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Deutschland
► Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehr- heitlich in privater Hand befinden
Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhält- nisse zur Finanzierung von
► Kooperationen
► Innovationen
► Umstellungen bei Strukturwandel
► Errichtungen, Erweiterungen, grundlegenden Rationalisierungen oder Umstellungen von Betrieben
In Ausnahmefällen kann auch bei Erbauseinandersetzungen oder bei Ausscheiden von Gesellschaftern gefördert werden.
Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen
Beteiligung
durch private Beteiligungskapitalgeber in Deutschland bis 1,25 Mio. €, die Beteiligung soll das vorhandene Eigenkapital beim Beteiligungsnehmer nicht übersteigen, in Ausnahmefällen sind Beteiligungen bis zu 2,5 Mio. € möglich, bis zu 12,5 Jahren Beteiligungsdauer
► Laufzeit: bis zu 13 Jahre
► freie Vereinbarung des Beteiligungsentgelts
► Refinanzierungskredit bis zu 100 % der Beteiligungssumme ► Auszahlung 100 %
► keine Bereitstellungsprovision
Bürgschaft
► Die Bürgschaften decken höchstens 80 % des Ausfallrisikos ab
► Das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mind. 20 % ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen
► Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/ Haftkapital an der Finanzierung beteiligen
weitere Informationen unter:
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecher- che/suche.html?get=views;document&doc=8184
bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG)
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/erpbe77c0
Anträge für Bürgschaften (in den neuen Ländern bis 10 Mio. €) nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder bzw. Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind. Bei einem Bürgschaftsbedarf ab 10 Mio. € in den neuen Bundesländern können Anfragen und Anträge gerichtet werden an:
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kapelle-Ufer 4
10117 Berlin
Tel.: 030 26 36 12 04 Fax: 030 26 36 12 21 Internet: pwc.de
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/finandc0d
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