Page 4 - Regelwerk_1.0.pdf
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I. Allgemeine Verhaltensvorgaben / Soziale Kompetenz
   Vorgabe
     Störung
        Konsequenz
    Einhaltung, Pflege und Aufrechterhaltung der Werte und Normen, die im übrigen auch im Leitbild der FC-Volunteers erklärt sind.
Ehrlichkeit und Redlichkeit
  Nichteinhaltung
    ggfls. Ausschluss aus dem Projekt als individuelle Einzelfallenscheidung.
    Dem Volunteer wurden Ausrüstungsgegenstände, Bekleidung und Akkreditierungen ausgegeben und dürfen nur im Einsatz getragen/genutzt werden.
  Vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verlust oder Beschädigung.
Verwendung der Akkreditierung außerhalb der Einsätze.
    Schadensersatz
ggfls. Ausschluss aus dem Projekt als individuelle Einzelfallenscheidung.
   II. Der Volunteer im Einsatz
   Vorgabe
     Störung
       Konsequenz
   Pflichteinsätze: 6 je Hin- /Rückrunde als Spieltagseinsätze + 2 Sondereinsätze
Einhaltung der hiermit verbundenen Regelungen zum An-/Abmelden zu Einsätzen.
  Nichteinhaltung ohne Mitteilung bestehender Hinderungsgründe
(siehe gesonderte Erläuterung)
    3 (vorgegebene) Spieltage aussetzen;
im Wiederholungsfall (Zwangs-) Pause für die nächste Halbserie
   Der Volunteer muss gesund und einsatzfähig sein.
Nicht einsatzfähig sind z.B. Berufstätige mit „ARBEITSUNFÄHIGKEITS- BESCHEINIGUNG“
(analog auch für „Nicht Berufstätige“)
Einschränkungen, die zu Gefahren für sich selbst oder Andere führen können, sind grundsätzlich zu berücksichtigen.
 Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit !
Evtl. Anmelde- /Mitteilungspflicht bei Ausfällen
(siehe gesonderte Erläuterung)
Der Projektleitung obliegt die Fürsorgepflicht.
  Freistellung auf Antrag
(ggfls. Freiwilliges Pausieren)
bis zur Genesung
  Kein Alkohol (o.vgl.) während des Einsatzes!
    Nichteinhaltung
Wiederholte Nichteinhaltung
      Aussetzen beim nächstmöglichen Einsatz
(Zwangs-) Pause für den Rest der jeweiligen Halbserie
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