Page 1034 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
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Notwendige Belege für die ESt-Beratung 2013
E/4.4
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
Priv. Steuern
1 Allgemeine Unterlagen/Belege
□ Bei Neuaufnahme: Angabe der Identifikationsnummern, Telefonnummer/E-Mail-Adresse
□ Steuerbescheid des Vorjahres und – soweit Sie das erste Mal zu uns kommen – Kopie der letzten Steuererklärung
□ Lohnsteuerbescheinigung des Antragstellers und evtl. des Ehegatten, auch bei Arbeitslosigkeit
□ Verträge und Nachweise über die Zahlung einer Abfindung (Abfindungsvertrag, Zahlungseingangsbeleg, Lohnschein mit Abfindung)
□ Nachweis über ausgezahlte Urlaubsvergütung der Baulohnkasse (SOKA-Bau)
□ Nachweise über Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden, und Nachweis über Versteuerung im Tätigkeitsland
□ Nachweise über erhaltene Lohnersatzleistungen für die Zeiten der Nichtbeschäftigung wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Konkursausfallgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld, Unterhaltsgeld als Zuschuss, Eingliederungsgeld oder Krankengeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz, Überbrückungsgeld für Umschulungs- und ABM-Maßnahmen, Verdienstausfallentschädigung, Vorruhestandsgeld, Kurzarbeitergeld etc.
□ bei Veränderungen im Familienstand:
o Heiratsurkunde,
o DatumderScheidung,
o DatumdesGetrenntlebensetc.
o WennEhegatteverstorben,dannbitteSterbeurkundebeifügen!
□ Religionsbekenntnis beider Ehegatten
□ bei Kirchenaustritt in 2012 oder 2013: Kopie der Austrittsbescheinigung
□ Veränderungen der Bankverbindung: neue Kontonummer, Bankleitzahl
□ bei Kindern unter 18 Jahren:
o Geburtsurkunde,
o Name und Geburtsdatum des Kindes,
o Identifikationsnummer
o NachweiseüberKinderbetreuungskosten,
o NachweiseüberSchulgeldundüberderenZahlung(Bankbeleg)
□ zusätzlich noch bei Kindern bis 14 Jahre:
o Betreuungskosten(Tagesmutter,Kindereinrichtung,Hort,Babysitter)
□ bei Kindern zwischen 18 und 25 Jahren:
o Nachweis über auswärtige Unterbringung,
o beiZweitausbildung:NachweisüberErwerbstätigkeit
□ Kinder allgemein:
o private Krankenversicherung (Basis-, Zusatzbeiträge), o NachweiseinerKörperbehinderung
□ Nachweis zur Anlage nach dem Vermögensbildungsgesetz = „Anlage VL“ des Anlageinstituts
□ Nachweis zur Altersvorsorgezulage (sog. Riester-Rente) ZVK oder VBL
□ Bescheinigung über Altersvorsorgebeiträge vorhanden – Sozialversicherungsnummer einreichen
□ für Anerkennung des Entlastungsfreibetrags: Nachweis, dass keine Haushaltsgemeinschaft besteht
□ Sie haben Aufwendungen für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (Haushaltshilfe)?
o NachweisvonBundesknappschaftbzw.Haushaltsscheckverfahren
□ Sie haben Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (Maler, Fensterputzer,
Reparatur von Haushaltsgeräten, Schornsteinfeger, Heizungswartung usw.)? o RechnungundBankeinzahlungsbelegdazueinreichen.
© Innova Steuerberatungsgesellschaft mbH Mönchengladbach • Düsseldorf Telefon MG: 02161 551381 Telefon Düsseldorf: 0211 5285692 Fax: 02161 551385 E/4.4 Stand 04.2014 Notwendige Belege für die ESt-Beratung 2013
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