Page 141 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
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Keine Pauschalsteuer auf Geschenke an Geschäftsfreunde
F/4.3
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
Betriebl. Steuern
Keine Pauschalsteuer mehr auf Geschenke an Geschäftsfreunde
Geschenke an Geschäftsfreunde sind steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn ihr Wert 35 € einschließlich nicht abzugsfähiger Umsatzsteuer pro Jahr und Person nicht übersteigt. Was häufig
übersehen wird: auf Seiten des Beschenkten handelt es sich um eine Zuwendung aus beruflichem Anlass, die grundsätzlich steuerpflichtig ist.
Da faktisch niemand solche Geschenke versteuert hat, kam der Gesetzgeber auf die Idee, die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung einzuführen: Seit 2007 kann der Schenker Sachzuwendungen aus beruflichem Anlass bis zu 10.000 € pro Person und Jahr pauschal mit 30% (zuzüglich Soli und Kirchensteuer) versteuern und den Beschenkten damit von seiner Steuerpflicht freistellen (§ 37b ESTG). Die Vorschrift kam insbesondere bei Betriebsprüfungen zum Einsatz: die Frage lautete dann immer:
„Pauschalversteuerung oder Kontrollmitteilung an das Finanzamt des Geschäftsfreundes“.
Die Möglichkeit der Pauschalversteuerung gilt auch für die Angestellten. Ihre Nutzung macht Sinn, wenn man jemand zu besonderen Anlässen, sei es Heirat, Kindergeburt, ein Jubiläum oder eine bestandene Prüfung, besonders belohnen will. Diese Zuwendungen sind allerdings sozial- versicherungspflichtig.
Es war jedoch immer klar, dass Sachgeschenke aus besonderem persönlichen Anlass (sogenannte „Aufmerksamkeiten“) bis zu 40 € an Mitarbeiter nicht der Pauschalversteuerung unterliegen, da sie als steuerfrei gestellt sind. Nun hat die Finanzverwaltung eingelenkt und wird diese Regelung aus Vereinfachungsgründen auch für Aufmerksam- keiten an Geschäftsfreunde, Kunden oder Patienten anwenden (Rundverfügung der OFD Frankfurt zu Zweifelsfragen des § 37b –EStG vom 10.10.2012, Az. 2297b A-1 St 222).
Was heißt das praktisch:
Steuerfrei ist ein Sachgeschenk, also nicht Geld oder Rabatt o.ä.
Aus persönlichem Anlass, also Geburtstag, Hochzeit und
Hochzeitsjubiläen, Kindergeburt, Geschäftsjubiläum.
Wert bis 40 € einschließlich nicht abzugsfähiger Umsatzsteuer. Aber
beachten Sie: übersteigt der Wert 35 €, ist das Geschenk nicht als Betriebsausgabe absetzbar! Die Regelung gilt unabhängig davon, ob der
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