Page 55 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
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eine quartalsmäßige Voranmeldung am 10.10. ein- gereicht werden.
Lag die Steuerschuld des vorangegangenen Kalen- derjahres über 7.500 €, muss die Umsatzsteuer- voranmeldung monatlich abgegeben werden. Maßgebend hierbei ist die Zahllast, also der Unter- schiedsbetrag zwischen der einbehaltenen Umsatz- steuer und der gezahlten Vorsteuer. In diesem Fall ist beispielsweise die Voranmeldung für den Monat Juli spätestens am 10.08. einzureichen.
Trotz Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ist nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Umsatzsteuer- jahreserklärung abzugeben. Sollte es zu einer Nach- zahlung kommen, muss dieser Betrag spätestens einen Monat nach Einreichung der Erklärung an das Finanz- amt gezahlt werden.
Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer brauchen keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, wenn der Umsatz im vorange- gangenen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 € betra- gen hat und voraussichtlich im laufenden Kalender- jahr nicht mehr als 50.000 € betragen wird. Sie dürfen aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend ma- chen. Vorteil dieser Regelung ist, dass
das Erstellen von Voranmeldungen zu einem fest- gesetzten Termin wegfällt,
keine eigenen Rechnungen nach den sehr formalen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes erstellt werden müssen und
Angebote an Endkunden ohne Vorsteuerabzug billi- ger werden.
Der Unternehmer muss von dieser Vorschrift keinen Gebrauch machen. In diesem Fall kann er die Vorsteu- er aus den bezahlten Rechnungen geltend machen. Einmal zur Umsatzsteuer optiert, ist der Unternehmer allerdings für fünf Jahre daran gebunden.
5.4 Die Regeln bei der Gewerbesteuer
Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewinn oder Verlust. Dieser wird um Hinzurech- nungen erhöht und um Kürzungen vermindert. Wurde im Vorjahr ein Verlust erzielt, vermindert sich der Betrag um den Gewerbeverlustvortrag. Auf den so berechne- ten Gewerbeertrag wird die Steuermesszahl von 3,5 angewendet. Der Steuermessbetrag wird von der Ge- meinde mit einem Hebesatz multipliziert, der meist zwischen 350 % und 450 % (im Bundesdurchschnitt ca. 400 %) liegt.
Personenunternehmen können von ihrem Gewerbeer- trag einen Freibetrag von 24.500€ abziehen, die GmbH nicht.
Existenzgründung
A/4.4
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
Allgemeines
Hinweis
Wichtig ist der Blick auf den Hebesatz bei der Standort- wahl. So lassen sich bereits durch die Wahl des Standorts jährlich mehrere tausend Euro sparen.
Beispiel
Der Gewerbeertrag für eine GmbH oder einen Einzelunter- nehmer bzw. eine Personengesellschaft beträgt 50.000 €.
Steuerrechnung für
Gewinn
– Freibetrag
Gewinn für Gewerbesteuer
x Steuermesszahl
= Gewerbesteuermessbetrag x Gewerbesteuerhebesatz
= Gewerbesteuer
GmbH
50.000 €
50.000 € 3,5 % 1.750 € 400 % 7.000 €
Person
50.000 € – 24.500 € 25.500 € 3,5 % 893 € 400 % 3.572 €
Aufgrund des bei der GmbH nicht anzuwendenden Freibe- trags ist die Gewerbesteuer hier nahezu doppelt so hoch.
Hinweis
Die Grenzen sind Bruttobeträge. Der Kleinunternehmer muss also auf seine Nettorechnungen fiktiv Umsatzsteuer aufschlagen.
Dem Gewinn werden alle Finanzierungsaufwendungen mit 25 % hinzugerechnet, soweit die Summe den Frei- betrag von 100.000 € überschreitet. Belastet werden in der Regel Großkonzerne, während Mittel- und Kleinbe- triebe aufgrund des Freibetrags oftmals sogar ohne Hinzurechnung davonkommen.
Einzelunternehmer sowie die Gesellschafter von Per- sonengesellschaften können das 3,8fache des Gewer- besteuermessbetrags auf die Einkommensteuer an- rechnen. Damit wird eine weitgehende Entlastung ge- werblicher Einkünfte von der Gewerbesteuer bewirkt. Zu einer vollständigen Entlastung kommt es somit, wenn die Gemeinde nicht mehr als einen Hebesatz von 380 % verlangt.
Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personenge- sellschaften lässt sich die Kommunalabgabe bei den
Hinweis
Für Existenzgründer, die in der Gründungsphase große Anschaffungen haben und damit die Vorsteuer entspre- chend hoch ausfällt, kann sich die Wahl der Kleinunter- nehmerregelung als nachteilig erweisen – trotz der deutli- chen Vereinfachungen, die diese bietet. Daher sollten Sie, wenn Sie in der Gründungsphase größere Investitionen vornehmen, genau überlegen, ob der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung für Sie nicht günstiger ist.
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A/4.4 Stand 02.2016 Existenzgründung
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