Page 560 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
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Reverse-Charge-Verfahren
B/4.5
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
Fibu
von ihm auch an Sie bezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, da diese gesetzlich nicht geschul- det wurde.
Eine generelle Anwendung des Reverse-Charge- Verfahrens im B2B-Bereich, welche die Regelung der Umsatzsteuer erleichtern würde, wird bislang auf EU- Ebene abgelehnt. Damit werden Sie als Unternehmer leider auf Dauer mit beiden Systemen – der Regelbe- steuerung und dem Reverse-Charge-Verfahren – um- gehen müssen.
Die Innova Steuerberatungsgesellschaft steht Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Rechtsstand: Januar 2016
Alle Informationen und Angaben in diesem Mandanten- Merkblatt haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
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B/4.5 Stand 01.2016 Reverse-Charge-Verfahren Seite 13 von 13


































































































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