Page 731 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
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Notwendige Belege für die ESt-Beratung 2013
E/4.4
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
Priv. Steuern
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Achtung: Bitte sprechen Sie uns vorher an!
Für den Fall, dass es sich um ein Baudenkmal, Sanierungsgebiet oder Ähnliches handelt, teilen Sie uns dies bitte mit
und reichen Sie uns die dazugehörige Bescheinigung ein.
Sie haben Einkünfte aus Kapitalvermögen?
Bitte bringen Sie alle Belege über Einnahmen und Ausgaben in diesem Zusammenhang mit, insbesondere die Nachweise über bezahlte Zinsabschlag-/Kapitalertragsteuer, Dividendenbescheinigungen etc., Höhe der ausgeschöpften Freistellungsaufträge.
Wichtig: Jahreserträgnisaufstellung je Konto/Anlageinstitut und die Steuerbescheinigung/Jahressteuerbescheinigung mitbringen!
Lagen im Veranlagungsjahr noch weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen vor (beispielsweise Bausparverträge, Gesellschaftsdarlehen, Privatdarlehen, Stockdividenden, Bonusaktien, Zinsanteile im verrechneten Kaufpreis usw.)?
Bei Wertpapierankäufen oder -verkäufen benötigen wir die Aufstellung zu Verkaufserlösen und Anschaffungskosten. Bitte bringen Sie Belege zu den Einkünften aus sonstigen Finanzinnovationen (ausländische Fonds etc.) mit.
Sie haben sonstige Einkünfte (beispielsweise Renten)?
Bitte bringen Sie uns die letzten beiden Rentenbescheide oder Rentenbezugsmitteilungen bzw. die letzten beiden Änderungsmitteilungen zu jeder Rente (meist Rentenbescheid zum 01.07.) mit, auch Unterlagen zu Rentennachzahlungen oder Verrechnungen mit Übergangsgeldern oder Arbeitslosengeld. Bei erstmaliger Rente benötigen wir den Rentenbewilligungsbescheid.
Kopie der für den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten erstellten Anlage U Sind Werbungskosten (eventuell Zinsen aus einer Darlehensaufnahme) vorhanden?
Sie haben Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?
Haben Sie Grundstücke innerhalb von zehn Jahren oder andere Wirtschaftsgüter innerhalb von einem Jahr veräußert?
o BittebringenSieunshierzudieBelegezudenAnschaffungskostenundVerkaufserlösenmit. Sie haben noch weitere Einkünfte?
Bitte reichen Sie uns die Nachweise zu weiteren Einkünften (beispielsweise Beteiligungseinkünfte, Optionsgeschäfte, nebenberufliche Tätigkeiten, Vermittlungsprovisionen für Versicherungen, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen, Kapitalherabsetzungen etc.) ein.
Zu viel? - Keine Angst! - Fehlende Belege/Unterlagen können Sie uns nachreichen!
Die Innova Steuerberatungsgesellschaft mbH steht Ihnen gerne jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung.
Tel. 02161 551381 oder 0211 5285692
Rechtsstand: April 2014
Alle Informationen und Angaben in diesem Mandanten- Merkblatt haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
© Innova Steuerberatungsgesellschaft mbH Mönchengladbach • Düsseldorf Telefon MG: 02161 551381 Telefon Düsseldorf: 0211 5285692 Fax: 02161 551385 E/4.4 Stand 04.2014 Notwendige Belege für die ESt-Beratung 2013
www.innovaGmbH.net e-mail: info@innovaGmbH.net Seite 5 von 5


































































































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