Page 786 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
P. 786

Pkw-Nutzung durch Unternehmer
F/4.12
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
betriebliche Steuern
Beispiel
Die Kosten für einen Pkw mit einem Listenpreis von 50.000 € belaufen sich im Jahr inklusive AfA auf 16.000 €. Laut Fahrtenbuch wurden 20.000 km zurückgelegt, davon 2.000 km privat sowie für Fahrten zum Betrieb. Die Entfernung zwischen Wohnung und Be- triebsstätte beträgt 15 km.
a) privater Anteil
(ohne Fahrten Wohnung/Betrieb) (2.000 km/20.000 km) = 10 %
10 % von 16.000 €
b) Fahrten Wohnung/Betrieb
Fahrtkilometer = 15 km x 2 x 220 Tage = 6.600 km = 33 % (6.600 km/20.000 km)
33 % von 16.000 € =
abzüglich Entfernungspauschale:
15 km x 0,30 € x 220 Tage =
Differenz/Gewinnerhöhung
gesamter gewinnerhöhender Privatanteil
1.600 €
Die gesamten Kosten von 16.000 € sind Betriebsausgaben, der Privatanteil von 5.890 € wird als Einnahme gegengerechnet.
Berechnung mit der 1-%-Methode
a) Anteil für Privatfahrten:
1 % von 50.000 € x 12 Monate =
b) Fahrten zum Betrieb:
0,03 % von 50.000 € x 15 km x 12 Monate
abzüglich Entfernungspauschale:
15 km x 0,30 € x 220 Tage =
Gewinnerhöhung =
Private Nutzungsentnahme somit insgesamt
Fazit: Die 1-%-Methode erweist sich hier im Vergleich zum Fahrtenbuch als nachteilig.
6.000 €
1.710 € 7.710 €
5.280 €
- 990 € 4.290 €
+ 4.290 € 5.890 €
2.700 €
- 990 € 1.710 €
Übersteigt der Privatanteil nach der 1-%-Methode die tatsächlichen Kfz-Kosten, müssen Sie den Privatanteil nur bis zur Höhe der tatsächlichen Kfz-Kosten versteu- ern (Deckelung). Über die zu wählende Methode kön- nen Sie erst nach Jahresablauf entscheiden, spätes- tens mit Abgabe der Steuererklärung. Selbst wenn alle erforderlichen Nachweise zur Inanspruchnahme der Einzelnachweismethode vorliegen, können Sie sich für
die eventuell günstigere 1-%-Methode entscheiden. Gehören mehrere Kfz zu Ihrem Betriebsvermögen, mussten Sie als Unternehmer oder Freiberufler den pauschalen Nutzungswert (von 1 % des Bruttolisten- preises bei Zulassung pro Monat) bisher für jedes Auto ansetzen, das Sie oder Mitglieder Ihrer Familie für Pri- vatfahrten nutzten. Im November 2012 hat das Bundes-
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