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ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1 18.11.2013
Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Registriernummer 2 SH-2019-002750358 3 (oder: „Registriernummer wurde beantragt am...“)
Energieverbrauch
0
Endenergieverbrauch dieses Gebäudes kWh/(m2*a)
A+ B C D E F G H
34,98 kWh/(m2*a) Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes
30,69
A
25 50 75 100 125 150 175 200 225 >250
Endenergieverbrauch dieses Gebäudes
30,69
kWh/(m2·a)
Klima faktor
1,04 1,06 1,10
[Pflichtangabe für Immobilienanzeigen]
ANGABEN ZUM ENGERGIEAUSWEIS
Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser
Art
eitraum Pr
imär- Energieverbrauch Anteil Anteil Heizung
Verbrauchsausweis
Z von
01.01.2016 01.01.201 01.01.2018 01.01.2016
Vergleichswerte Endenergie
A+
Energieträger 3
wesentliche Energieträger
energie- faktor
1,10
1,10 1,80
[kWh]
4530,00
4600,00 820,80
Warmwasser [kWh]
815,40
828,00 0,00
[kWh]
3714,60 3772,00
bis
Gas
31.12.2016 31.12.2018
Erdgas Erdgas
7 End31e.1n2e.2r0g17iebedarEfrdgas
1,10 3820,00 36087,6,690 kWh (m3123*2a,40)
Energieef zienzklasse
A
31.12.2018 Kühlungszuschlag
0,00
ausgestellt am
18.06.2019
gültig bis
17.06.2029
Baujahr Wärmeerzeuger
ABCDEF
GH
2012
Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte bezi
0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 >250
4
Erläuterungen zum Verfahren
Das Verfahren zur Ermittlung des Energieverbrauchs ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte der Skala sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach der Energieeinsparverordnung, die im Allgemeinen größer ist als die Wohnfläche des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegebenen Energieverbrauch ab.
ehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt
wird.
Soll ein Energieverbrauch eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 bis 30 % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist.
1 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises
www.nkk-i3mmobilien.de | NKK Exposé Nr. 260.2019
gegebenenfalls auch Leerstandszuschläge, Warmwasser- oder Kühlpauschale in kWh
4 29 EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfamilienhaus


































































































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