Page 4 - German European 2018 update
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Wir sind Ihr professioneller



               Werbeartikelproduzent!!!




                Wir wissen, wie wichtig Produktsicherheit bei Werbemitteln ist und unternehmen alles, um diesen Anspruch zu erfüllen.
                              Produktion mit Verantwortung
                              Wir lieben verantwortungsvolle Produktion und stellen unsere Produkte komplett ohne anfallenden
                              Deponiemüll her. Der Großteil unserer Kunststoffabfälle wird recycelt und im Unternehmen wiederverwendet.
                              Alle anderen Abfälle werden zur Energiegewinnung in der Region weitergegeben.



                              ISO9001
                              Unser Produktionsstandort erfüllt die ISO9001-Norm und überwacht die Qualität in allen Arbeitsschritten.


                              SEDEX
                              Unser Produzent engagiert sich für ethischen Handel und erfüllt entsprechende Standards und
                              Zulassungskriterien.




                              REACH (Registration Evaluation Authorisation and Restriction of Chemicals 2006/1907/EC)
                              Unser Produktionsstandort erfüllt alle REACH-Vorschriften. Unsere Produkte enthalten keine SVHC (besonders
                              besorgniserregende Stoffe) gemäß REACH mit einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w). Die Einhaltung
                              der REACH-Kriterien bei allen Rohmaterialien und Stoffen durch unsere Zulieferer wird permanent überwacht.



                                FÜR DEN LEBENSMITTELKONTAKT GEEIGNET
                                Unser Produktionsstandort erfüllt die folgenden Gesetze für alle Materialien mit Lebensmittelkontakt:
                                • EU-Rechtsvorschrift 1935/2004
                                • EU-Rechtsvorschrift 10/2011 Kunststoffe
                                • EU-Rechtsvorschrift 84/500/EWG Metallabgabe
                                Die EU-Rechtsvorschrift 1935/2004 schreibt vor, dass Materialien:
                                • Keine Bestandteile in gesundheitsschädlichen Mengen an Lebensmittel abgeben dürfen.
                                • Zusammensetzung, Geschmack und Aroma von Lebensmitteln nicht auf unakzeptable Weise verändert
                                   werden dürfen.
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