Page 4 - Feuerlöscher
P. 4

feuerwehr




           Definition









            tragbares Kleinlöschgerät mit einem


            Gesamtgewicht maximal 20 Kilogramm


            zum Ablöschen von Klein- und


                   Entstehungsbränden


            Löschmittel wird durch gespeicherten oder bei


                   Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen























                                                                                       18.03.2021
                                                                                                                                         4
   1   2   3   4   5   6   7   8   9