Page 23 - Brennen und Löschen
P. 23

feuerwehr







             4.1.1. Abkühlen







             durch Herabsetzung der für die Reaktion


                   mindestens notwendige Temperatur







            durch Erwärmung des Löschmittels











             Sublimation (Verdampfung des Löschmittels)
















                                                                                       18.03.2021
                                                                                                                                       24
   18   19   20   21   22   23   24   25   26   27   28