Page 6 - Brennen und Löschen
P. 6

feuerwehr







            2.1. Brennbarer Stoff







       Brennbare Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige


              Stoffe einschließlich Dämpfe, Nebel oder Stäube, die im

              Gemisch mit Sauerstoff und einer geeigneten Zündquelle


              zum Brennen angeregt werden können











          Brennbare Stoffe, die nach dem


              Brandverhalten beurteilt werden, werden in


              fünf so genannte Brandklassen eingeteilt










                                                                                       18.03.2021
                                                                                                                                         6
   1   2   3   4   5   6   7   8   9   10   11