Page 38 - Wertach 9 Living
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WERTACH / 9 /  LIVING





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       31.     Aussenanlagen
       Die Gärten und Freiflächen werden mit ortsvorhandenem Humus planiert. Die Rasensaat und das Bepflanzen der Außenanlagen obliegen dem Käufer. Die
       Einfriedung zur Straße und zwischen den neuen Grundstücken erfolgt mit einem Metallzaun. Zufahrten und Stellplätze werden gepflastert. Die Terrasse
       erhält einen Betonplattenbelag. Für die Gemeinschaftsmüllbehälter werden in separat ausgewiesenen Flächen oberirdische Abstellmöglichkeiten geschaffen.

       32.     Hausschließanlage
       Die Gebäude werden mit einer zentralen Schließanlage versehen. Jede Wohnung erhält 3 Wohnungsschlüssel sowie zwei Briefkastenschlüssel.

       33.     Tiefgarage und Außenstellplätze
       Die Tiefgarage erhält ein elektrisches Sektionaltor mit Funksender. Der Boden in der Tiefgarage wird betoniert. Die Stellplätze werden farblich markiert.
       Jeder Stellplatz erhält einen Handsender zum Öffnen des Tores. Jeder Tiefgaragenstellplatz erhält eine Leerrohrverbindung als Möglichkeit zur
       nachträglichen Montage einer Wallbox.
       34.     Sonstiges
       Die Darstellung der Pflanzungen, Wege und sonstige Außenanlagen ist unverbindlich. Die in den Ansichten, Perspektiven und Grundrissen gezeigten Pflanzen,
       Möbel und Sonnenschutzanlagen sind im Kaufpreis nicht enthalten. Alle Maßangaben sind Ca.-Angaben und geben Rohbaumaße wieder.  Es wird darauf
       hingewiesen, dass ggf. Installationsschächte, Rohrverkleidungen und Vorwandmontagen eingebaut werden, die nicht in den Plänen dargestellt sind.
       Änderungen aufgrund konstruktiver, statischer, gestalterischer oder bauaufsichtlicher Erfordernisse / Auflagen bleiben vorbehalten. Die
       Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Objektes. In Bauteilen, Putzen, Belägen usw. können aufgrund der
       bauphysikalischen Eigenschaften Haarrisse bis 0,2mm entstehen. Diese stellen keine Mängel im Sinne des Gewährleistungsanspruchs dar. Elastische Verfugungen
       sowie Anstriche, insbesondere für Bauteile, die der Witterung ausgesetzt sind (z.B. Haustüre, Holzteile, Außenputz…..), sind Wartungsarbeiten in entsprechenden
       Zeitabständen nach Vorgaben der Hersteller auch innerhalb der Gewährleistungszeit des Bauträgers durch die Hauseigentümer durchzuführen. Änderungen
       der Ausstattung sind möglich. Die Änderungen sind schriftlich vor Vertragsabschluss festzuhalten und in den Bauvertrag aufzunehmen.  Die Preisabstimmung
       und die Ausführung der Sonderwünsche werden direkt zwischen dem Einzelunternehmer und dem Erwerber abgewickelt. Die Käufer können sich bei den
       Vertragshändlern Bodenbeläge und Fliesen innerhalb der genannten Bruttopreise frei auswählen. Bei einer Auswahl des Käufers unter den angegeben
       Materialpreisen können keine Vergütung der Differenz erfolgen. Mehrkosten werden direkt mit dem Vertragshändler abgerechnet. Sonderwünsche können nur
       dann berücksichtigt werden, wenn dadurch der Baufortschritt weder gehemmt noch in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Sonderwünsche welche direkt mit
       der Ausführenden Firma vereinbart wurden werden bei der Abnahme nicht berücksichtigt.  Die Wohnungen werden besenrein übergeben.

       35.     Zahlungsplan nach Baufortschritt - zuzüglich eventueller Sonderwünsche
       1. Zahlung          30%      v.H. nach  Beginn der Erdarbeiten
       2. Zahlung          35%      v.H. nach  Rohbaufertigstellung einschl. Zimmererarbeiten
       3. Zahlung          5,6%     v.H. nach  Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
       4. Zahlung          14,7%    v.H. nach  Fertigstellung der Rohinstallation der Sanitär-,
                                              Elektro u. Heizungsanlagen, Fenstereinbau einschließlich der Verglasungen der Estrich- und Fassadenarbeiten
                                              inkl. Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
       5. Zahlung          11,2%    v.H. nach  Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
                                              und Bezugsfertigkeit, Zug um Zug gegen Besitzübergabe
       6. Zahlung          3,5%     v.H. nach  vollständiger Fertigstellung
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