Page 47 - Festführer grenchen2025
P. 47

Massgebend für den Wettkampf ist das technische Regulativ des
       Eidgenössischen Schwingerverbandes. Schwinger, die zu spät antreten, nicht
       den Vorschriften entsprechend gekleidet sind oder sich auf dem Festplatz
       unanständig benehmen, können vom Wettkampf ausgeschlossen werden.
 Seit 1979 Ihr Spezialist für  – Renovationen
 – Wohnungsreinigungen  – Fassaden  Appell:
 – Hauswartungen  – Dekorative Malerarbeiten  Gemäss Aufgebot. Pünktliches Antreten der Schwinger und der Kampfrichter
 – Abonnementsreinigungen  Grimbühler GmbH  ist unbedingt erforderlich.

 – Baureinigungen  Grimbühler GmbH  Bekleidung:
 Solothurnstrasse 123
 Solothurnstrasse 123
 www.grimbühler.ch  2540 Grenchen     Sennen Schwinger: Lange, dunkle Hosen und Hemd
 2540 Grenchen
 Telefon 032 652 79 64    Turnerschwinger: Weisses Tenue lange Hosen Leibchen mit kurzen
 Telefon 032 652 79 64
             Ärmeln.

       Der Schwinger Ausweis der Eidg. Schwinger Hilfskasse hat jeder Schwinger
 Offizieller Kärcher-Stützpunkt, www.grimbühler-discount.ch  beim Antreten auf Verlangen vorzuweisen.

       Nicht angemeldete Schwinger werden nicht zum Wettkampfzugelassen!
       Kampfrichter und Schwinger, die aus einem Grund verhindert sind, am Fest
       teilzunehmen, melden sich bis Donnerstag, 01.Mai, um 18:00 Uhr beim
       Technischen Leiter ab:

       Jungschwinger:    Kevin Kurth  079/618 68 70     kevin.kurth@sksv.ch
       Aktive Schwinger:  Marc Späti  079/280 24 12     marc.spaeti@sksv.ch
       Schwinger die dem Wettkampf unentschuldigt fernbleiben, werden mit Fr. 50.-
       gebüsst, zudem wird das Startgeld ebenfalls in Rechnung gestellt.

       Rangverkündigung:
       Für Schwinger, welche nicht in den Ausstich gelangen, findet die
       Rangverkündigung während dem Kranzausstich statt. Eine entsprechende
       Aufforderung erfolgt über den Platz Speaker.

       Gewünschtes Tenue für Kranzschwinger:
       Sennen im Mutz           Turner in Weiss
 A
 Auf sicherem Weg
 em
  W
 er
 c
 h
 f
 u
  si
 e
 g
 e
 l
 n S
 o
 m
 b
 o
 f
 r
 a
 t
 t
 n
 e
 u k
 zu komfortablen Strassen   Es ist die Pflicht jedes Schwingers, die Ehrengabe schriftlich zu verdanken.
 z
 a
 r
 s
 s
       Allfällige Reklamationen können nur beim Präsidenten des SKSV, Nussbaumer
       Adrian angebracht werden.

                 Das Schwingfest wird bei jeder Witterung durchgeführt!
 imperiali.ch
 46                                       47
   42   43   44   45   46   47   48   49   50   51   52