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2.5 MB «Arbeiten auf Gerüsten»
Fassadengerüste
Vor jedem Betreten eines Fassadengerüstes wird dieses einer Sichtkontrolle unterzogen.
Wird festgestellt, dass am Gerüst Abänderungen vorgenommen wurden, so sind solche unverzüglich
der Bauleitung zu melden, eventuell ist die Arbeit am Gerüst einzustellen.
Es dürfen keine Abänderungen an Fassadengerüsten vorgenommen werden. Sind solche
unvermeidlich, sind diese mit der Bauleitung abzusprechen.
Die Nutzung von Fassadengerüst erfolgt ausschliesslich über entsprechende Zugänge und auf den
Laufflächen. Klettereien am Gerüst sind strikte zu unterlassen.
Das Gerüst soll nach Möglichkeit nicht als Materialdepot genutzt werden.
Auf Hinweistafeln des Gerüstbauers werden Angaben zur Nutzlast gemacht, diese sind zwingend
einzuhalten.
Im Regelfall sind dies
- Bei Gerüstgängen mit 60 cm Breite = 200 Kg pro Quadratmeter Fläche
- Bei Gerüstgängen mit 90 cm Breite = 300 Kg pro Quadratmeter Fläche
Vor der Nutzung von Gerüsten ist die 7-Punkte-Kontrolle durchzuführen.
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