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1.4.2 Instruktion
Alle Mitarbeitenden werden in der Anwendung und Handhabung der Maschinen und
Gerätschaften, bevor sie diese erstmalig nutzen, entsprechend instruiert. Wo gefordert, muss
die Einführung mittels eines Grundkurses (z.B. PSAgA) erfolgen.
1.4.3 Information
Die Belegschaft wird zu Jahresbeginn über die festgelegten Jahresziele im Bereich ASGS
informiert. Ebenfalls erfolgt eine Information bezüglich der Erreichung dieser Ziele, allenfalls
auch der Erreichung von Zwischenzielen.
Bei neuen Vorschriften und Regeln im Bereich ASGS werden die Mitarbeitenden in Form von
kurzen Informationsveranstaltungen informiert und situativ begleitet durch eine gleichzeitig
stattfindende Schulung.
Werden Maschinen und Gerätschaften beschafft, welche den Bereich ASGS tangieren, erfolgt
ebenfalls eine entsprechende Information, ebenfalls situativ begleitet mit einer Schulung.
1.5 Sicherheitsregeln
1.5.1 Sicherheitskonzepte
Regeln und Vorschriften im Bereich ASGS sind für alle Mitarbeitenden verpflichtend und sind
entsprechend einzuhalten. Kann die Einhaltung nicht sichergestellt werden, ist die Arbeit zu
unterbrechen und entsprechende Massnahmen sind einzuleiten.
Bei der Planung und Vorbereitung von Objekten ist eine Gefahrenanalyse vorzunehmen und
daraus ein entsprechendes Sicherheitskonzept für das jeweilige Objekt zu erstellen. Bei
Umsetzung des Objektes müssen die Inhalte dieses Sicherheitskonzeptes den am Bau
beteiligten Mitarbeitern bekannt sein. Die im Konzept vorgesehenen Massnahmen sind
einzuhalten und von den objektverantwortlichen Personen einzufordern. Erfordert der
Bauablauf eine Anpassung des Konzeptes, so ist dieses entsprechend vorzunehmen.
Mustervorlagen befinden sich im hinteren Teil des Dokumentes.
Ebenfalls ist es notwendig, dass bei Kurzeinsätzen wie Kleinarbeiten oder Servicearbeiten
eine entsprechende Gefahrenanalyse vom sich vor Ort befindenden Mitarbeiter durchgeführt
wird. Für solche Objekte kommt ein Standardsicherheitskonzept zum Tragen. Auf diesem
verkürzten Sicherheitskonzept sind die notwendigen Informationen aufgeführt, damit bei
einem Unfall rasch möglichst die notwendigen Massnahmen eingeleitet werden können.
Mustervorlagen befinden sich im hinteren Teil des Dokumentes.
Auf Baustellen wie auch in der Werkstatt sind Informationsblätter sichtbar angebracht,
welche aufzeigen, wie in einer Unfallsituation reagiert werden muss, weiter sind dort die
gängigen Rufnummern für Notfälle aufgeführt.
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