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Beyeler Holzbau GmbH                                          032 665 41 14
               Grünau 2                                                      holzbau-beyeler@bluewin.ch
               3427 Utzenstorf


             2.6  MB «Rollgerüste»


             Rollgerüste
             Vor jedem Gebrauch eines Rollgerüstes wird dieses einer Sichtkontrolle, eventuell auch einer
             mechanischen Kontrolle unterzogen.

             Wir stellen sicher, dass Gerüstbelag und Seitenschutz funktionsfähig, vollständig und richtig
             angebracht sind.

             Wenn sich Personen auf dem Rollgerüst aufhalten, ist sicherzustellen, dass die Verschieberollen
             gesichert sind.

             Bestiegen werden Rollgerüste nur über entsprechende Aufstiegstreppen.

             Befinden sich Personen auf dem Rollgerüst, darf dieses unter keinen Umständen verschoben werden.

             Es muss sichergestellt sein, dass Rollgerüste nicht kippen. Allenfalls müssen entsprechende Stützen
             angebracht werden.

             Die Maximalhöhe beträgt im Freien 8 Meter, im Inneren von Gebäuden 12 Meter.

             Der Untergrund muss für die Nutzung von Rollgerüsten genug Festigkeit aufweisen, fehlt diese,
             muss die Festigkeit durch entsprechende Hilfsmittel geschaffen werden. Ist dies nicht möglich, wird
             auf den Einsatz von Rollgerüsten verzichtet.

             Das Umfeld des Rollgerüstes muss entsprechend markiert und gesichert werden, unbeteiligte
             Drittpersonen sollen sich nicht nahe dem Rollgerüst aufhalten (können).



             Links zum Thema


               Acht zentrale Fragen rund um das Rollgerüst




























                                                                                                     27 von 75
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