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2.6 MB «Rollgerüste»
Rollgerüste
Vor jedem Gebrauch eines Rollgerüstes wird dieses einer Sichtkontrolle, eventuell auch einer
mechanischen Kontrolle unterzogen.
Wir stellen sicher, dass Gerüstbelag und Seitenschutz funktionsfähig, vollständig und richtig
angebracht sind.
Wenn sich Personen auf dem Rollgerüst aufhalten, ist sicherzustellen, dass die Verschieberollen
gesichert sind.
Bestiegen werden Rollgerüste nur über entsprechende Aufstiegstreppen.
Befinden sich Personen auf dem Rollgerüst, darf dieses unter keinen Umständen verschoben werden.
Es muss sichergestellt sein, dass Rollgerüste nicht kippen. Allenfalls müssen entsprechende Stützen
angebracht werden.
Die Maximalhöhe beträgt im Freien 8 Meter, im Inneren von Gebäuden 12 Meter.
Der Untergrund muss für die Nutzung von Rollgerüsten genug Festigkeit aufweisen, fehlt diese,
muss die Festigkeit durch entsprechende Hilfsmittel geschaffen werden. Ist dies nicht möglich, wird
auf den Einsatz von Rollgerüsten verzichtet.
Das Umfeld des Rollgerüstes muss entsprechend markiert und gesichert werden, unbeteiligte
Drittpersonen sollen sich nicht nahe dem Rollgerüst aufhalten (können).
Links zum Thema
Acht zentrale Fragen rund um das Rollgerüst
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