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Grund 57
6474 Amsteg
2.18 MB «Ständiges Arbeiten im Freien»
Haut- und Augenschäden durch starke UV-Belastung der Sonnenstrahlung kann zu Hautkrebs
führen.
Grundsätzliches
Die Gefahren durch UV-Strahlen entstehen nicht nur bei klarer Sonneneinstrahlung, sondern auch
bei leicht bewölkter Witterung.
Bei grosser Hitze soll genügend Flüssigkeitsnachschub sichergestellt werden. Empfehlenswert sind
ungesüsster Tee oder klares Wasser.
Mitarbeitende welche im Freien Arbeiten erledigen, schützen sich vor Sonnenstrahlen,
Kopf und Nacken sind mit entsprechender Schutzkleidung abzudecken.
Geeignete Kleidung, einerseits luftdurchlässig, andererseits schützend vor Sonneneinstrahlung.
Unbedeckte Körperstellen mehrmals täglich mit Sonnencreme einstreichen.
- Je nach Hauttyp hat die Haut einen Eigenschutz von 10 bis 90 Minuten
- LSF 30 bedeutet, dass bei einem mittleren Hauttyp ein Schutz für ca. 30 Minuten besteht,
- Bei heller Haut und blonden oder braunen Haaren verringert sich die Schutzzeit, dasselbe gilt
bei besonders starker Sonneneinstrahlung über die Mittagszeit
- Lippenstift soll zum Schutz der Lippen aufgetragen werden
Augenschutz
Bei starker Sonneneinstrahlung sollen die Augen zusätzlich zum mechanischen Schutz durch eine
Schutzbrille mit Sonnenschutz geschützt werden.
Organisatorisch
Wenn möglich sollen Arbeiten welche der Sonne ausgesetzt sind, in den Morgenstunden erledigt
werden.
Hautkontrolle
Werden Veränderungen der Hautstrukturen festgestellt, insbesondere sich dunkel bildende Flecken,
sollte ein Arzt zur Hautbeurteilung aufgesucht werden.
Links zum Thema
Schutz vor UV- Strahlen
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