Page 10 - AS&GS Boretti
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Rösslistrasse 22
8586 Erlen
1.10 Mitwirkung
Mitarbeitende sind aufgefordert, sich aktiv an der Unfallverhütung zu beteiligen.
Sie tun dies indem sie
- Den Grundsatz leben «Augen auf, um Gefahren frühzeitig zu erkennen».
- STOPP sagen, falls eine Situation entsteht, welche nicht den Vorschriften entspricht oder in
welcher der Mitarbeitende seine Gesundheit gefährdet sieht.
- Auch «ein Auge» auf die Sicherheit der Mitarbeitenden, Arbeitskollegen werfen und diese
situativ auf allfällige Gefahren aufmerksam machen.
- Regeln und Vorschriften kennen und diese aktiv einhalten.
- Gefahrenpotenzial wenn zumutbar selbständig beheben (z.B. richtiges Einhängen eines
Handlaufes am Gerüst, beseitigen einer Stolperfalle, usw.) oder deren Behebung anordnen.
- Gefahrensituationen der zuständigen Stelle (Bauführer, usw.) oder der im Unternehmen für
die ASGS zuständigen Person melden.
- Sich aktiv im Bereich der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes einbringen.
1.11 Gesundheitsschutz
Nebst der Vermeidung von Unfällen, hat der Schutz der Gesundheit jedes Mitarbeitenden
grösste Bedeutung.
Im Vordergrund stehen dabei
- Schutz der Körperstrukturen durch richtige Körperhaltung
- Schutz der Wirbelsäule durch richtiges Tragen von Lasten
- Richtiges Sitzen und Stehen
- Schutz der Sehfähigkeit durch richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz
- Generelle Grundsätze zur Einrichtung der Arbeitsplätze
- Schutz der Haut vor Sonneneinstrahlung aber auch vor chemischen Einflüssen
- Lärmschutz zum Schutz der Hörfähigkeit
- Richtiger Umgang mit Suchtmitteln wie Rauchen, Alkohol oder Drogen
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