Page 17 - AS&GS Boretti
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Rösslistrasse 22
8586 Erlen
2.2 MB «Persönliche Schutzausrüstung PSA»
Oberster Grundsatz
Oberste Grundsatz zur Verhinderung von Unfällen am Arbeitsplatz
- Konzentration auf die auszuführende Arbeit
- Augen auf und Umfeld beobachten
- Mut, im richtigen Moment «STOPP» zu sagen
- Regeln im Umgang mit Arbeitssicherheit kennen und im Alltag konsequent anwenden
- Die Notfallkarte und der Stopp-Ausweis (Lernende) gehören zur Grundausrüstung
PSA (persönliche Schutzausrüstung)
Mitarbeitenden wird durch den Arbeitgeber die persönliche Schutzausrüstung übergeben.
Diese wird, der Situation angepasst, in eigener Verantwortung getragen.
Für die Wartung und den Ersatz ist der Mitarbeitende besorgt (Kostenübernahme bei sorgfältigem
Umgang durch den Arbeitgeber).
An der PSA werden keine Abänderungen oder Anpassungen vorgenommen.
Zur Standard-PSA gehören
- Sicherheitsschuhe - Schutzhandschuhe
- Schutzbrille - Feinstaubmaske (FFP - Deklaration beachten)
- Schutzhelm (mit Kinnband) - Gehörschutz (Pfropfen/Kapseln)
- Warnweste - Notfallkarte und STOPP-Ausweis (Empfehlung)
Branchenbezogen kann diese noch ergänzt werden durch
- geeignete Arbeitskleidung
- geeignete Regenschutzbekleidung
- geeignete Tasche
Bei Arbeiten im Bereich von Verkehrsmitteln wie Baumaschinen und Transportfahrzeugen oder bei
Arbeiten im Bereich von öffentlichen Verkehrswegen müssen die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer Warnkleider in farbigem fluoreszierendem Material höchster Auffälligkeit und mit
retroreflektierenden Flächen tragen.
Für Arbeiten in grosser Höhe gehören Schutzeinrichtungen gegen Absturz zur PSA (PSAgA)
(diese darf nur mit entsprechender Ausbildung genutzt werden)
- Auffanggurt mit Auffangösen
- Mitlaufendes Auffanggerät mit Führungsseil und Verbindungsmittel
- Geeignete Transportasche
- Schutzhelm mit Kinnband
Achtung
Die beste Schutzausrüstung (PSAgA) und auch noch richtig eingesetzt nützt nichts, wenn der
Anschlagpunkt den Fall nicht auffangen kann!!
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