Page 260 - Genesis GV60 Manuel
P. 260
Komfortfunktionen
Motorhaube Motorhaube schließen
Motorhaube öffnen 1. Prüfen Sie vor dem Schließen der
Motorhaube den Fahrzeugraum.
Achten Sie auf folgende Punkte:
- Werkzeug oder andere
lose Gegenstände sind aus
dem Motorraum und dem
Öffnungsbereich der Motorhaube
entfernt.
- Alle Handschuhe, Lappen oder
anderes brennbares Material sind
aus dem Motorraum entfernt.
- Alle Einfülldeckel sitzen fest und
O JWEV 051039 sind korrekt montiert.
OJWEV051039
1. Stellen Sie das Fahrzeug ab und 2. Senken Sie die Motorhaube halb ab
ziehen Sie die Feststellbremse. (auf ca. 30 cm (12 Zoll) Höhe über
2. Ziehen Sie den Entriegelungshebel, der geschlossenen Position) und
um die Motorhaube zu entriegeln. Die drücken Sie sie nach unten, um sie
Haube sollt sich um ein kleines Stück sicher zu verriegeln. Vergewissern
anheben. Sie sich dann, dass die Motorhaube
sicher verschlossen ist. Wenn
die Motorhaube ohne Weiteres
angehoben werden kann, ist sie nicht
richtig eingerastet. Öffnen Sie sie
erneut und schließen Sie sie mit etwas
mehr Kraftaufwand.
WARNUNG
• Vergewissern Sie sich vor dem
Schließen der Motorhaube, dass sich
keine Fremdkörper im Bereich der
OJWEV051253 Motorhaubenöffnung befinden.
O
051253
JWEV
3. Stellen Sie sich vor das Fahrzeug,
heben Sie die Motorhaube • Vergewissern Sie sich vor
leicht an, ziehen Sie den Fahrtantritt immer davon, dass die
Motorhaubenentriegelungshebel Motorhaube vollständig geschlossen
der zweiten Verriegelungsstufe (1) ist. Vergewissern Sie sich, dass im
unter der Motorhaube nach oben und Kombiinstrument keine Warnleuchte
klappen Sie die Motorhaube (2) hoch. oder Warnmeldung wegen einer
geöffneten Motorhaube aktiv ist.
Nachdem die Motorhaube halb Fahren bei geöffneter Motorhaube
angehoben wurde, hebt sie sich kann zu einem Totalverlust der Sicht
vollständig von selbst. und zu einem Unfall führen.
• Fahren Sie das Fahrzeug nicht mit
geöffneter Motorhaube, da die Sicht
behindert wird, was zu einem Unfall
führen kann. Außerdem kann die
Motorhaube herunterfallen oder
beschädigt werden.
5-78