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             2.3  MB «Umgang mit Maschinen und Geräten»


             Umgang mit Maschinen und Geräten
             Maschinen und Geräte werden nur für Arbeiten eingesetzt, für deren Einsatz diese auch vorgesehen
             sind.

             Maschinen und Gerätschaften, für deren Betrieb eine zertifizierte Ausbildung (Prüfung) notwendig
             ist, darf nur von Personen betrieben werden, welche eine entsprechende und gültige Zertifizierung
             nachweisen können.

             Es werden nur Maschinen und Geräte genutzt, bei welchen der Anwender die Funktionsweise kennt
             und/oder in diese eingeführt wurde.

             Sicherheitsvorkehrungen, welche an oder neben den Maschinen oder der Gerätschaft angebracht
             sind, werden entsprechend genutzt und keinesfalls entfernt oder zweckentfremdet.

             Bei Betrieb von Maschinen und Gerätschaften ist das Umfeld, insbesondere Personen, welche in den
             Gefahrenbereich treten könnten, zu beachten.

             Besondere Vorsicht ist geboten, wenn strombetriebene Maschinen mit Wasser in Berührung kommen
             können.

             Sind strombetriebene Maschinen und Geräte unbeaufsichtigt, so sind solche entweder zu sichern
             oder vom Strom zu trennen.

             Defekte an Maschinen und Geräten werden im Rahmen der internen Abläufe unverzüglich gemeldet
             und sind aus dem Verkehr zu ziehen.

             Maschinen und Gerätschaften werden gemäss Vorgaben des Herstellers gewartet. Wird diese
             Wartung nicht durchgeführt, darf die Maschine oder das Gerät nicht genutzt werden. Wo sinnvoll
             und möglich, wird eine entsprechende Prüfmarke angebracht.
             Mitarbeitende sind angehalten, Versäumnisse bei der Wartung betriebsintern zu melden.

             Reparaturen werden ausschliesslich von Personen ausgeführt, welche dafür ausgebildet sind, im
             Regelfall ist dies die Hersteller- oder die Lieferfirma.
































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