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2.17 MB «Suchtmittel am Arbeitsplatz»
Alkohol und Drogen verringern die Wahrnehmungsfähigkeit der konsumierenden Person. Sie
gefährdet nicht nur sich selbst, sie gefährdet auch Drittpersonen.
Gefahrenpotenzial
Unfälle jeglicher Art als Folge der verringerten Wahrnehmungsfähigkeit.
Gefahr von Drittpersonen welche dies nicht per sofort erkennen.
Grundsätzliches
Der Konsum von Alkohol und Drogen ist während der Arbeitszeit und in den Pausen, auch
Mittagspause, strikte untersagt.
Es ist ebenfalls darauf zu achten, dass keine Restbeeinträchtigung von Alkohol oder Drogen bei
Arbeitsbeginn vorhanden sind.
Kann der Mitarbeitende diese Grundsätze nicht sicherstellen, meldet er sich beim Vorgesetzten.
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Suchtmittel am Arbeitsplatz
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