Page 54 - AS&GS Issler Davos
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ISSLER Davos AG             081 413 01 01
                                                        Mittelstrasse 2             info@isslerdavos.ch
                                                        7270 Davos                  www.isslerdavos.ch



             3.3  Sicherheits-  und Gesundheitsschutzkonzept (gross)

                     (Muss für jede Baustelle vorhanden und vor Ort einsehbar sein)

             Kontaktdaten

                   Geschäftsführer/Abteilungsleiter      Marco Issler // 079 193 19 45
                   Verantwortliche Person ASGS           Reto Kühnis // 079 682 00 60

             Instruktion
                         Alle Mitarbeitenden inkl. Personalverleih werden über die gängigen Sicherheitsmass-
                         nahmen instruiert, eine entsprechende Bestätigung durch den Mitarbeitenden liegt vor.
                         Die Instruktion erfolgt durch den Verantwortlichen ASGS oder wurde durch diesen
                         delegiert und kontrolliert

             Notfallnummern
                             144                     118                     117
                             Rettung                 Feuer-                  Polizei
                                                     wehr

                             1414                    145
                             Rega                    Vergiftung


             Notfallorganisation
                             Standort      - Werkstatt                         Standort   - Werkstatt
                             Notfall-      - Geschäftsfahrzeuge                Feuer-
                             apotheke                                          löscher



                             Verbindung                                        Notfallkarte elektronisch
                             mit Mobile                                        «auf Mann/Frau»


             Allgemeine Sicherheits-  und Gesundheitsregeln für unser Unternehmen
               -  Wir leben nach dem Grundsatz «Augen auf, Gefahren frühzeitig erkennen!»
               -  Die PSA (Persönliche Schutzausrüstung) wird bei vorgesehener Notwendigkeit getragen.
               -  Wir bedienen nur Maschinen und Geräte, welche funktionsfähig sind, wir sind in der Nutzung
                  dieser instruiert und wenn notwendig ausgebildet.
               -  Wir kennen die lebenswichtigen Regeln für die auszuführenden Arbeiten und wenden diese an.
               -  Wir unterlassen Abänderungen/Entfernungen von Schutzeinrichtungen konsequent.
               -  Maschinen, Geräte und Schutzmaterial, welches die Arbeitssicherheit und den
                  Gesundheitsschutz nicht mehr sicherstellen, werden unverzüglich aus dem Verkehr gezogen.
               -  Wir kennen die gängigen Regeln und Vorschriften der SUVA und halten uns an diese.




                             Wir sagen bei Gefahr                             Wir arbeiten erst weiter,
                                                                              wenn die Gefahr beseitigt ist!
                             «STOPP»




                   Baustelle  XXXX










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