Page 19 - AS&GS Horat Schwyz
P. 19
Maler Horat Schwyz 041 811 42 69
Neumattweg 7 horat@regiomaler.ch
6438 Ibach SZ www. horat.regiomaler.ch
Kleinarbeiten auf Dächern
Arbeiten auf Dächern welche weniger als 2 Personentage dauern, werden als «Kleinarbeit auf
Dächern» bezeichnet.
Folgende Punkte müssen im Besonderen beachtet werden
- Anstellleitern müssen 1 Meter über den Anstellpunkt hinausragen
- Richtiger Einsatz von Dachleitern, laufendes prüfen von Stabilität und Tragfähigkeit
- Besondere Vorsicht bei elektrischen Leitungen
- Prüfung der Anschlagpunkte bei Seilsicherung
- Bei Dachneigung von 40° bis 60° und mehr als 3 Meter Absturzhöhe muss zusätzlich zur
Seilsicherung eine Dachleiter zum Einsatz kommen
- Arbeiten an Dachneigungen über 60° dürfen nur von Hubarbeitsbühnen oder gleichwertigen
Einrichtungen erfolgen
- Bei einem Sturz ins Seil muss die abgestürzte Person innert 20 Minuten gerettet (befreit)
werden können
- Vor Beginn der Arbeiten ist die Durchbruchsicherheit zu prüfen, ist diese nicht gesichert, so
sind Laufstege anzubringen
- Nicht durchbruchsichere Flächen (auch Dachfenster/-lukarnen sind situativ zu markieren
oder gegen Durchbruch zu schützen
- Gefahrenbereiche unter den Arbeitsbereichen sind entsprechend zu sperren/markieren
Die Checkliste «Kleinarbeiten auf Dächern» gibt umfassend Auskunft, wie Unfällen in diesem Bereich
entgegengewirkt werden kann.
Diese Checkliste muss allen Mitarbeitenden, insbesondere aber denen, welche vorwiegend mit
Kleinarbeiten beschäftigt sind (Serviceabteilung), zugänglich gemacht und instruiert werden.
Die PSAgA ist konsequent anzuwenden, situativ ist aber ein kollektiver Arbeitsschutz vorzuziehen.
Weiter ist darauf zu achten, dass Personen, welche sich unter den Arbeitsplätzen (Passanten, usw.)
befinden, vor herabfallenden Teilen geschützt werden (Absperrungen, usw.)
Verhaltensregeln für Vorgesetzte
- Kleinarbeiten erfolgen vielfach ohne direkten Einbezug durch Vorgesetzte, die
Kontrollmechanismen greifen nicht gleich wie bei «normalen» Bauprojekten.
- Sämtliche Vorgesetzte sind angehalten, bei Erkennen von Mängeln in der Umsetzung
konsequent, direkt und bereichsübergreifend einzugreifen. Der Leiter der Serviceabteilung
muss ebenfalls sofort über Mängel in der Umsetzung informiert werden.
Der Leiter der Serviceabteilung schult seine Mitarbeitenden in diesem Bereich intensiv.
19 von 73