Page 66 - AS&GS Horat Schwyz
P. 66
Maler Horat Schwyz 041 811 42 69
Neumattweg 7 horat@regiomaler.ch
6438 Ibach SZ www. horat.regiomaler.ch
3.6 Mitarbeiterschulung
Organisatorisches
Das beste Konzept im Bereich ASGS hat wenig oder keinen Nutzen, wenn die Mitarbeitenden nicht
entsprechend sensibilisiert und geschult werden.
Immer wiederkehrende, kurze Schulungen von ¾ bis 1½ Stunden erzeugen den grösseren Nutzen
als halb- oder gar ganztägige Schulungen.
Optimalerweise werden solche am späteren Nachmittag, beispielsweise von 16.00 bis 17.30 Uhr
festgelegt (bei Arbeitsschluss um 17.00). Dies muss aber mit der Belegschaft abgesprochen sein,
denn grundsätzlich zählt die Schulungszeit als Arbeitszeit.
Ebenfalls kann es sinnvoll sein, beim morgendlichen Arbeitsstart «Kurzsequenzschulung» von 15 bis
30 Minuten durchzuführen.
Die Gruppengrösse muss dem jeweiligen Schulungssetting angepasst werden. Als Grundsatz gilt, je
grösser die Gruppe, je kürzer der Schulungsblock. Bei grossen Gruppen (z.B. 30 Teilnehmende) und
Schulungsdauer von 2 – 3 Stunden ist es für den Kursleiter sehr schwer, die Präsenz bei den
Teilnehmenden hochzuhalten.
Da die Mitarbeitenden Zugriff auf vorliegendes Konzept haben, kann vorgängig bekannt gegeben
werden, welche Themen geschult werden, kombiniert mit der Bitte oder Aufforderung, sich
vorgängig in die Themen einzulesen.
Es ist nicht zwingend, dass die Schulungen immer vom Verantwortlichen für den Bereich ASGS
oder durch ein Geschäftsleitungsmitglied vorbereitet und durchgeführt werden.
Einerseits können je nach Thema externe Referenten zugezogen werden, andererseits kann
die Vorbereitung und Durchführung an geeignete Mitarbeitende oder Lernende delegiert werden.
Es muss jedoch sichergestellt werden, dass solch «interne Referenten» bei ihrem Auftrag «bestehen»
und die Schulung erfolgreich ist. Gelingt dies, kann das sehr motivierend sein!
Es muss sichergestellt werden, dass sämtliche Schulungen und Ausbildungen entsprechend
nachweisbar sind.
Schulungsnachweise werden entsprechend digital abgelegt und dienen als Nachweis bei
behördlichen Kontrollen und/oder bei einem Vorfall als Nachweis, dass der Mitarbeitende
entsprechend geschult wurde.
Dieser Nachweis muss folgende Informationen beinhalten
- Schulungsthema - Schulungsinhalte
- Datum und Dauer - Wer hat die Schulung durchgeführt (Referent)
- Wie wurde das Thema geschult - Wer hat an der Schulung teilgenommen
- Besonderheiten
66 von 73