Page 8 - AS&GS Horat Schwyz
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Maler Horat Schwyz          041 811 42 69
                                                        Neumattweg 7                horat@regiomaler.ch
                                                        6438 Ibach SZ               www. horat.regiomaler.ch




             1.6  Regeln und Instruktionen zur Verhinderung von Unfällen
                     Seitens der SUVA besteht eine Vielzahl von Regeln, welche bei der Arbeit zur Vermeidung
                     von Unfällen eingehalten werden müssen. Diese Regeln sind dokumentiert und auf der SUVA-
                     Website einsehbar. Weiter stellt die SUVA eine Vielzahl von Filmdokumenten zur Verfügung,
                     welche als Instruktionshilfe genutzt werden können.

                     Unter Punkt «2.0 Merkblätter» sind für die gängigen Gefahrensituationen am Bau und in der
                     Werkstatt entsprechende Merkblätter vorhanden. Diese Merkblätter sind mit den SUVA-
                     Reglementen verlinkt und enthalten die Hauptpunkte der Gefahrenprävention.
                     Die Merkblätter sind für Mitarbeitende einsehbar und können zu Schulungszwecken genutzt
                     werden.




             1.7  Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung

                     Wie in Punkt 5.1 aufgeführt, sind bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von
                     Arbeiten entsprechende Gefahrenanalysen vorzunehmen, welche dann in ein entsprechendes
                     Sicherheitskonzept einfliessen.




             1.8  Massnahmenplanung und -realisierung


             1.8.1 Generell
                     Die Umsetzung des vorhandenen Konzeptes ist ein laufender Prozess. Grundsätzlich geht es
                     aber immer darum, dass Massnahmen zur Unfallprävention eingeleitet werden.

                     Mitarbeitende werden entsprechend geschult und sensibilisiert, damit Unfälle möglichst
                     nicht eintreten. Wenn dies doch einmal der Fall ist, sollten die Mitarbeitenden befähigt sein,
                     rasch und richtig zu handeln.

             1.8.2 Objektbezogen
                     Erkannte Gefahren aus der Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung sind durch geeignete
                     Massnahmen mit grösstmöglicher Wirkung zu verhindern. Weiter muss klar sein, wie in einer
                     Unfallsituation richtig gehandelt werden kann.



             1.9  Notfallorganisation

                     Oberstes Ziel ist es, «Notfälle» durch vorausschauendes Verhalten und der Einhaltung der
                     gängigen Vorschriften gar nicht erst entstehen zu lassen.

                     Entsteht trotz aller vorsorglichen Vorkehrungen ein «Notfall», wird auf die betriebliche
                     Notfallorganisation zurückgegriffen.








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