Page 50 - Grundlagen Buchhaltung
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S Probebilanz H Saldobilanz
80
Kasse 170 90 110
110
Mobiliar
0
Darlehen(S) 40 50 10
Eigenkapital 0 160 160
Lohnaufwand 50 0 50
Honorarertrag 0 70 70
370 370 240 240
In der Saldobilanz wird sodann zeilenweise der Saldo jedes Kontos eingetragen. Der Saldo ergibt sich,
indem vom höheren Betrag des Kontos aus der Probebilanz der niedrigere Betrag abgezogen wird.
Wichtig ist dabei, dass der Saldo in der Saldobilanz auf derjenigen Seite eingetragen wird, die den
Überschuss aufweist. Der Saldo wird hier also nicht auf der "schwächeren" Seite eingetragen, wie dies
im Konto selbst gemacht wird.
Sollte die Summe der Salden der Soll-Seite nicht gleich hoch sein wie die Summe der Salden
der Haben-Seite, kann es sein, dass
- der Saldo in einem oder mehreren Konten nicht richtig berechnet worden ist, und/oder dass
- ein oder mehrere Salden auf der falschen Seite eingetragen worden sind
Die Probebilanz und die Saldobilanz können jedoch beide nicht nachweisen, ob die
Buchungssätze korrekt sind, und ob die Buchungen in die richtigen Konten (gemäss
Buchungssatz) eingetragen worden sind. Probebilanz und Saldobilanz haben also keine
weiter kontrollierenden Funktionen.
Die folgenden Schritte unterscheiden sich inhaltlich nicht mehr von der Methode, die in
Abschnitt a) vorgestellt worden ist.
Erfolgs-
ermittlungs- Erfolgs-
S Probebilanz H Saldobilanz a bilanz p A rechnung E
Kasse 170 90 80 80
Mobiliar 110 0 110 110
Darlehen(S) 40 50 10 10
Eigenkapital 0 160 160 160
Lohnaufwand 50 0 50 50
Honorarertrag 0 70 70 70
370 370 240 240 190 170 50 70
Aus der Saldobilanz werden die Werte in die Erfolgsermittlungsbilanz übertragen, solange es sich um
Bestandeskonten (Aktivkonten und Passivkonten) handelt. Die restlichen Werte betreffen Erfolgskonten
(Aufwandkonten und Ertragskonten) und werden deshalb in die Erfolgsrechnung übertragen. Es handelt
sich dabei also wirklich nur um ein Übertragen (kopieren), es muss hier nichts mehr ausgerechnet werden.
Da die Salden in der Saldobilanz bereits "auf der richtigen Seite" stehen, muss diese Seite (Soll oder
Haben) beibehalten werden.
Die Erfolgsermittlungsbilanz heisst so, weil in ihr der Erfolg anhand der Bestandeskonten
errechnet werden kann. Sie entspricht ganz genau der Schlussbilanz I im Abschnitt a) und
dürfte auch in der Abschlusstabelle als Schlussbilanz I bezeichnet werden, dies hängt vom
regionalen Gebrauch ab.
Auch die Erfolgsrechnung unterscheidet sich nicht mehr von derjenigen im Abschnitt a).
Kapitel 9 Theorie Erfolgsnachweis, Erfolgsverbuchung Seite 10 von 12
Buchhaltungslehrgang von https://buechhaltig.ch kontakt@buechhaltig.ch Autor: Toni Balaguer Ausgabe D