Page 50 - Grundlagen Buchhaltung
P. 50

S Probebilanz H     Saldobilanz
                                                       80
                           Kasse        170    90     110


                                        110
                           Mobiliar
                                                0

                           Darlehen(S)   40    50            10
                           Eigenkapital   0   160           160
                           Lohnaufwand   50     0      50
                           Honorarertrag   0   70            70
                                        370   370      240   240

                                 In der Saldobilanz wird sodann zeilenweise der Saldo jedes Kontos eingetragen. Der Saldo ergibt sich,
                                 indem vom höheren Betrag des Kontos aus der Probebilanz der niedrigere Betrag abgezogen wird.
                                 Wichtig ist dabei, dass der Saldo in der Saldobilanz auf derjenigen Seite eingetragen wird, die den
                                 Überschuss aufweist. Der Saldo wird hier also nicht auf der "schwächeren" Seite eingetragen, wie dies
                                 im Konto selbst gemacht wird.


                                 Sollte die Summe der Salden der Soll-Seite nicht gleich hoch sein wie die Summe der Salden
                                 der Haben-Seite, kann es sein, dass

                                 - der Saldo in einem oder mehreren Konten nicht richtig berechnet worden ist, und/oder dass

                                 - ein oder mehrere Salden auf der falschen Seite eingetragen worden sind

                                 Die Probebilanz und die Saldobilanz können jedoch beide nicht nachweisen, ob die
                                 Buchungssätze korrekt sind, und ob die Buchungen in die richtigen Konten (gemäss
                                 Buchungssatz) eingetragen worden sind. Probebilanz und Saldobilanz haben also keine
                                 weiter kontrollierenden Funktionen.



                                 Die folgenden Schritte unterscheiden sich inhaltlich nicht mehr von der Methode, die in
                                 Abschnitt a) vorgestellt worden ist.


                                                                    Erfolgs-
                                                                  ermittlungs-      Erfolgs-
                                    S Probebilanz H     Saldobilanz     a      bilanz      p    A   rechnung   E
                         Kasse        170     90      80            80
                         Mobiliar     110     0      110           110
                         Darlehen(S)   40     50            10            10
                         Eigenkapital   0    160           160           160
                         Lohnaufwand   50     0       50                          50
                         Honorarertrag   0    70            70                           70
                                      370    370      240   240     190   170     50     70


                                 Aus der Saldobilanz werden die Werte in die Erfolgsermittlungsbilanz übertragen, solange es sich um
                                 Bestandeskonten (Aktivkonten und Passivkonten) handelt. Die restlichen Werte betreffen Erfolgskonten
                                 (Aufwandkonten und Ertragskonten) und werden deshalb in die Erfolgsrechnung übertragen. Es handelt
                                 sich dabei also wirklich nur um ein Übertragen (kopieren), es muss hier nichts mehr ausgerechnet werden.

                                 Da die Salden in der Saldobilanz bereits "auf der richtigen Seite" stehen, muss diese Seite (Soll oder
                                 Haben) beibehalten werden.


                                 Die Erfolgsermittlungsbilanz heisst so, weil in ihr der Erfolg anhand der Bestandeskonten
                                 errechnet werden kann. Sie entspricht ganz genau der Schlussbilanz I im Abschnitt a) und
                                 dürfte auch in der Abschlusstabelle als Schlussbilanz I bezeichnet werden, dies hängt vom
                                 regionalen Gebrauch ab.

                                 Auch die Erfolgsrechnung unterscheidet sich nicht mehr von derjenigen im Abschnitt a).








                                  Kapitel 9   Theorie   Erfolgsnachweis, Erfolgsverbuchung   Seite 10 von 12
                     Buchhaltungslehrgang von https://buechhaltig.ch   kontakt@buechhaltig.ch   Autor: Toni Balaguer   Ausgabe D
   45   46   47   48   49   50   51   52   53   54   55