Page 37 - ASGS Ryser Aarau
P. 37

Paul Ryser AG                     info@ryser.ch
                                                Florastrasse 16
                                                5001 Aarau



             2.11  MB «Löten, Schweissen, Schneiden, Sägen, Abkanten»

             Löten, Schweissen
             Folgende Punkte sind im Bereich Löt- und Schweissarbeiten zu beachten
                -  Verbrennungsgefahr bei der Verarbeitung
                -  Schutz der Augen bei Schweissarbeiten (Lichteinwirkung)
                -  Sicherung der Gerätschaften, insbesondere Gasflaschen
                -  Brand und Explosionsgefahr
                -  Einatmen von Dämpfen

             Umgang mit der Tafelschere
             Folgende Punkte sind im Bereich Löt- und Schweissarbeiten zu beachten
                -  Für die Bearbeitung von Blechen sind Schutzhandschuhe zu tragen
                -  Besondere Beachtung birgt die Gefahr des Einklemmens von Körperteilen
                -  Die Transportwege für das zu bearbeitende Material müssen frei sein
                -  Sicherheitshinweise des Herstellers beachten, keine Abänderung an Sicherheitseinrichtungen

             Merkpunkte im Umgang mit Maschinen und Werkzeugen
             Der Umgang mit schnell drehenden Maschinen (Trennscheiben, Tischfräsen, Schleifmaschinen,
             Motorsägen, usw.) birgt besondere Gefahren
                -  Verletzungen von Körperteilen durch den direkten Kontakt mit den drehenden Teilen
                -  Verletzungen durch Ablösung von Spänen oder sonstigen Kleinteilen, welche sich mit grosser
                   Geschwindigkeit von der Maschine entfernen und ungeschützte Körperstellen treffen können
                -  Verfangen von Kleidungsstücken oder langen Haaren im drehenden Teil

             Eine weitere Gefahr besteht bei Maschinen und Werkzeugen, welche sich zwar langsam oder eher
             langsam bewegen, welche aber eine grosse Kraft oder grossen Druck erzeugen können
             (Abkantmaschinen, Stapler, welche sich bewegen oder welche eine Last absenken, usw.)
                -  Einklemmen des Körpers oder von bestimmten Körperteilen

             Einige solcher Maschinen dürfen nur mit entsprechender Schulung, allenfalls sogar mit
             entsprechender Prüfung bedient werden. Fehlt diese, darf die Maschine nicht bedient werden.
             Es gilt jedoch der Grundsatz, dass vor der Nutzung jeder Maschine eine Einführung/Instruktion zu
             erfolgen hat (Instruktion durch Dritte, situativ auch lesen der Bedienungsanleitung).

             Ist der Anwender in der Nutzung der Maschine zu wenig sicher, stoppt er die Arbeiten uns schafft
             zuerst die Voraussetzungen für eine sichere Bedienung.

             Anpassungen und Abänderungen an Maschinen und Geräten sind strikte zu unterlassen.
             Insbesondere die kurzfristige oder dauerhafte Entfernung von Sicherheitseinrichtungen ist strikte
             untersagt.

             Hat ein Mitarbeitender den Eindruck, eine Maschine oder ein Gerät sei für den Betrieb nicht oder zu
             wenig sicher, so unterbricht er die Arbeiten und beseitigt den Umstand.

             Situativ ist der Einsatz der PAS oder bei der Maschine angebrachte Sicherheitsgegenstände (z.B.
             Schutzbrille) zu tragen. Im Regelfall sind entsprechende Hinweisschild sichtbar.

             Die konsequente Pflege und der Unterhalt solcher Maschinen ist zwingend und macht die jeweilige
             Maschine sicherer. Reparaturen erfolgen durch entsprechende Fachpersonal (Hersteller/Lieferant).










                                                                                                     37 von 74
   32   33   34   35   36   37   38   39   40   41   42