Page 37 - ASGS Ryser Aarau
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Florastrasse 16
5001 Aarau
2.11 MB «Löten, Schweissen, Schneiden, Sägen, Abkanten»
Löten, Schweissen
Folgende Punkte sind im Bereich Löt- und Schweissarbeiten zu beachten
- Verbrennungsgefahr bei der Verarbeitung
- Schutz der Augen bei Schweissarbeiten (Lichteinwirkung)
- Sicherung der Gerätschaften, insbesondere Gasflaschen
- Brand und Explosionsgefahr
- Einatmen von Dämpfen
Umgang mit der Tafelschere
Folgende Punkte sind im Bereich Löt- und Schweissarbeiten zu beachten
- Für die Bearbeitung von Blechen sind Schutzhandschuhe zu tragen
- Besondere Beachtung birgt die Gefahr des Einklemmens von Körperteilen
- Die Transportwege für das zu bearbeitende Material müssen frei sein
- Sicherheitshinweise des Herstellers beachten, keine Abänderung an Sicherheitseinrichtungen
Merkpunkte im Umgang mit Maschinen und Werkzeugen
Der Umgang mit schnell drehenden Maschinen (Trennscheiben, Tischfräsen, Schleifmaschinen,
Motorsägen, usw.) birgt besondere Gefahren
- Verletzungen von Körperteilen durch den direkten Kontakt mit den drehenden Teilen
- Verletzungen durch Ablösung von Spänen oder sonstigen Kleinteilen, welche sich mit grosser
Geschwindigkeit von der Maschine entfernen und ungeschützte Körperstellen treffen können
- Verfangen von Kleidungsstücken oder langen Haaren im drehenden Teil
Eine weitere Gefahr besteht bei Maschinen und Werkzeugen, welche sich zwar langsam oder eher
langsam bewegen, welche aber eine grosse Kraft oder grossen Druck erzeugen können
(Abkantmaschinen, Stapler, welche sich bewegen oder welche eine Last absenken, usw.)
- Einklemmen des Körpers oder von bestimmten Körperteilen
Einige solcher Maschinen dürfen nur mit entsprechender Schulung, allenfalls sogar mit
entsprechender Prüfung bedient werden. Fehlt diese, darf die Maschine nicht bedient werden.
Es gilt jedoch der Grundsatz, dass vor der Nutzung jeder Maschine eine Einführung/Instruktion zu
erfolgen hat (Instruktion durch Dritte, situativ auch lesen der Bedienungsanleitung).
Ist der Anwender in der Nutzung der Maschine zu wenig sicher, stoppt er die Arbeiten uns schafft
zuerst die Voraussetzungen für eine sichere Bedienung.
Anpassungen und Abänderungen an Maschinen und Geräten sind strikte zu unterlassen.
Insbesondere die kurzfristige oder dauerhafte Entfernung von Sicherheitseinrichtungen ist strikte
untersagt.
Hat ein Mitarbeitender den Eindruck, eine Maschine oder ein Gerät sei für den Betrieb nicht oder zu
wenig sicher, so unterbricht er die Arbeiten und beseitigt den Umstand.
Situativ ist der Einsatz der PAS oder bei der Maschine angebrachte Sicherheitsgegenstände (z.B.
Schutzbrille) zu tragen. Im Regelfall sind entsprechende Hinweisschild sichtbar.
Die konsequente Pflege und der Unterhalt solcher Maschinen ist zwingend und macht die jeweilige
Maschine sicherer. Reparaturen erfolgen durch entsprechende Fachpersonal (Hersteller/Lieferant).
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