Page 75 - Notfallkoffer KMU
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Begriffserläuterungen
Vorsorgevollmacht:
Die Vorsorgevollmacht überträgt einer anderen Person die Fähigkeit in fast allen Angelegenheiten
selbst zu entscheiden und man muss keine weiteren Massnahmen beachten.
Betreuungsverfügung:
Mit der Betreuungsverfügung wird das Gericht diejenige Person als Betreuer bestellen, die im
Voraus festgelegt wird, falls eine Betreuung notwendig wird. Ebenso kann darin auch festgehalten
werden, wer auf keinen Fall als Betreuer eingesetzt werden soll. Es ist ratsam hier eine Person zu
bestimmen, die mit den Wünschen und Gewohnheiten des zu Betreuenden vertraut ist.
Patientenverfügung:
Falls medizinische Massnahmen notwendig werden, ist eine Patientenverfügung von Nöten. Diese
Verfügung gibt Aufschluss darüber, welche evtl. notwendigen medizinischen Massnahmen wie
ausgeführt werden sollen. Dies ist auch ratsam, wenn man nicht möchte, dass jemand anderes diese
Entscheidungen übernimmt, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
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