Page 75 - Notfallkoffer KMU
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Begriffserläuterungen


               Vorsorgevollmacht:


               Die Vorsorgevollmacht überträgt einer anderen Person die Fähigkeit in fast allen Angelegenheiten
               selbst zu entscheiden und man muss keine weiteren Massnahmen beachten.


               Betreuungsverfügung:

               Mit der Betreuungsverfügung wird das Gericht diejenige Person als Betreuer bestellen, die im
               Voraus festgelegt wird, falls eine Betreuung notwendig wird. Ebenso kann darin auch festgehalten
               werden, wer auf keinen Fall als Betreuer eingesetzt werden soll. Es ist ratsam hier eine Person zu
               bestimmen, die mit den Wünschen und Gewohnheiten des zu Betreuenden vertraut ist.


               Patientenverfügung:

               Falls medizinische Massnahmen notwendig werden, ist eine Patientenverfügung von Nöten. Diese
               Verfügung gibt Aufschluss darüber, welche evtl. notwendigen medizinischen Massnahmen wie
               ausgeführt werden sollen. Dies ist auch ratsam, wenn man nicht möchte, dass jemand anderes diese
               Entscheidungen übernimmt, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.



















































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