Page 10 - AS&GS Niggli Klosters
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Niggli Söhne Haustechnik AG                     081 422 17 83
                                                Doggilochstrasse 118
                                                7250  Klosters












             1.10  Mitwirkung

                     Mitarbeitende sind aufgefordert, sich aktiv an der Unfallverhütung zu beteiligen.
                     Sie tun dies indem sie

                     -  Den Grundsatz leben «Augen auf, um Gefahren frühzeitig zu erkennen».
                     -  STOPP sagen, falls eine Situation entsteht, welche nicht den Vorschriften entspricht oder in
                       welcher der Mitarbeitende seine Gesundheit gefährdet sieht.
                     -  Auch «ein Auge» auf die Sicherheit der Mitarbeitenden, Arbeitskollegen werfen und diese
                       situativ auf allfällige Gefahren aufmerksam machen.
                     -  Regeln und Vorschriften kennen und diese aktiv einhalten.
                     -  Gefahrenpotenzial wenn zumutbar selbständig beheben (z.B. richtiges Einhängen eines
                       Handlaufes am Gerüst, beseitigen einer Stolperfalle, usw.) oder deren Behebung anordnen.
                     -  Gefahrensituationen der zuständigen Stelle (Bauführer, usw.) oder der im Unternehmen für
                       die ASGS zuständigen Person melden.
                     -  Sich aktiv im Bereich der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes einbringen.



             1.11  Gesundheitsschutz
                     Nebst der Vermeidung von Unfällen, hat der Schutz der Gesundheit jedes Mitarbeitenden
                     grösste Bedeutung.

                     Im Vordergrund stehen dabei

                     -  Schutz der Körperstrukturen durch richtige Körperhaltung

                     -  Schutz der Wirbelsäule durch richtiges Tragen von Lasten

                     -  Richtiges Sitzen und Stehen

                     -  Schutz der Sehfähigkeit durch richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz

                     -  Generelle Grundsätze zur Einrichtung der Arbeitsplätze

                     -  Schutz der Haut vor Sonneneinstrahlung aber auch vor chemischen Einflüssen

                     -  Lärmschutz zum Schutz der Hörfähigkeit

                     -  Richtiger Umgang mit Suchtmitteln wie Rauchen, Alkohol oder Drogen












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