Page 14 - TÜV NORD Fuhrpark-Lösungen
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Amtliche Dienstleistungen
TÜV NORD
Fahrzeugabnahmen
Änderungen am Fahrzeug? g Gutachten gemäß §§ 13 EG-FGV
oder 21 StVZO:
Aber sicher. g - Verpflichtend für Fahrzeuge, die länger
als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wur-
Unbeschwerte Mobilität ist ein Ausdruck von Individualität. den und weder eine Zulassungsbe-
scheinigung, eine Datenbestätigung,
Entsprechend möchten Sie vielleicht die Geschäftswagen Bescheinigung über die Einzelgeneh-
unternehmerischen Anforderungen anpassen. Die Fahrzeu- migung noch eine EG-Übereinstim-
mungsbescheinigung bei der Wie-
gabnahme durch TÜV NORD bewahrt Sie vor dem Verlust der derzulassung vorlegen können oder
Fahrzeug-Betriebserlaubnis und bestätigt Ihnen, dass die ver- bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland
nach Deutschland importiert wurden
änderten Teile sicher und ordnungsgemäß angebaut wurden.
g - Fahrzeuge ohne Typgenehmigung
Oldtimer-Gutachten gemäß § 23
g
StVZO für die Zuteilung eines
Fahrzeugabnahmen in 4 verschiedene Unsere Leistungen: H-Kennzeichens:
Prüfungen:
g Änderungsabnahme nach § 19 Abs. g Begutachtung des Fahrzeugs entspre-
g Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 3 StVZO auf Basis von: chend der zugehörigen Oldtimer-Richt-
StVZO linie
g - Teilegutachten (TGA)
Gutachten im Einzelfall nach § 21 in
g
g - Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
Verbindung mit § 19 Abs.2 StVZO
oder Bauartgenehmigungen Ihre Vorteile:
g Gutachten gemäß §§ 13 EG-FGV oder
g Gutachten im Einzelfall nach § 21 in
21 StVZO g Sicherheit beim regelmäßigen Um-
Verbindung mit § 19 Abs. 2 StVZO: gang mit anspruchsvoller Technik
g Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO
g Liegt für die Veränderung am Fahrzeug g Objektivität/Neutralität bei der Be-
(Begutachtung für die Zuteilung eines
kein gültiges Prüfzeugnis für eine Ände- gutachtung des Fahrzeugs
H-Kennzeichens)
rungsabnahme vor oder existiert eine g Kompetenz bei allen Fragen rund
gegenseitige Beeinflussung mehrerer um die Fahrzeugtechnik
Änderungen, wird ein Gutachten im
g Einhaltung der gesetzlichen Anfor-
Einzelfall vorgenommen, bei dem über derungen
die Zulässigkeit der Änderung und über
die Gültigkeit der Betriebserlaubnis
befunden wird
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