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Amtliche Dienstleistungen









                  TÜV NORD

                  Fahrzeugabnahmen





















            Änderungen am Fahrzeug?                                                 g    Gutachten gemäß §§ 13 EG-FGV
                                                                                      oder 21 StVZO:
            Aber sicher.                                                            g    -  Verpflichtend für Fahrzeuge, die länger

                                                                                        als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wur-
            Unbeschwerte Mobilität ist ein Ausdruck von Individualität.                 den und weder eine Zulassungsbe-
                                                                                        scheinigung, eine Datenbestätigung,
            Entsprechend möchten Sie vielleicht die Geschäftswagen                      Bescheinigung über die Einzelgeneh-
            unternehmerischen Anforderungen anpassen. Die Fahrzeu-                      migung noch eine EG-Übereinstim-
                                                                                        mungsbescheinigung bei der Wie-
            gabnahme durch TÜV NORD bewahrt Sie vor dem Verlust der                     derzulassung vorlegen können oder
            Fahrzeug-Betriebserlaubnis und bestätigt Ihnen, dass die ver-               bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland
                                                                                        nach Deutschland importiert wurden
            änderten Teile sicher und ordnungsgemäß angebaut wurden.
                                                                                    g    - Fahrzeuge ohne Typgenehmigung
                                                                                        Oldtimer-Gutachten gemäß § 23
                                                                                    g
                                                                                      StVZO für die Zuteilung eines
            Fahrzeugabnahmen in 4 verschiedene   Unsere Leistungen:                   H-Kennzeichens:
            Prüfungen:
                                                g    Änderungsabnahme nach § 19 Abs.   g    Begutachtung des Fahrzeugs entspre-
            g    Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3   3 StVZO auf Basis von:           chend der zugehörigen Oldtimer-Richt-
              StVZO                                                                   linie
                                                g    - Teilegutachten (TGA)
                Gutachten im Einzelfall nach § 21 in
            g
                                                g    - Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
              Verbindung mit § 19 Abs.2 StVZO
                                                     oder Bauartgenehmigungen                  Ihre Vorteile:
            g    Gutachten gemäß §§ 13 EG-FGV oder
                                                g    Gutachten im Einzelfall nach § 21 in
              21 StVZO                                                                  g    Sicherheit beim regelmäßigen Um-
                                                  Verbindung mit  § 19 Abs. 2 StVZO:      gang mit anspruchsvoller Technik
            g    Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO
                                                g    Liegt für die Veränderung am Fahrzeug   g    Objektivität/Neutralität bei der Be-
              (Begutachtung für die Zuteilung eines
                                                  kein gültiges Prüfzeugnis für eine Ände-  gutachtung des Fahrzeugs
              H-Kennzeichens)
                                                  rungsabnahme vor oder existiert eine   g    Kompetenz bei allen Fragen rund
                                                  gegenseitige Beeinflussung mehrerer     um die Fahrzeugtechnik
                                                  Änderungen, wird ein Gutachten im
                                                                                        g    Einhaltung der gesetzlichen Anfor-
                                                  Einzelfall vorgenommen, bei dem über    derungen
                                                  die Zulässigkeit der Änderung und über
                                                  die Gültigkeit der Betriebserlaubnis
                                                  befunden wird



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