Page 23 - Jesus kommt zurück
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                 ` ENSCHEN, DIE IN SORGE SIND, BITTEN UM EINEN RETTER


                 Die Vorherrschaft des Islams laut dem Quran

                 Wie im vorhergehenden Kapitel erläutert, hat  Allah
             Propheten und Boten zu den verschiedenen Völkern zu ihrer
             Erlösung von Unglauben und Unrecht gesandt, über die der
             Quran uns informiert. Dieser Prophet oder Bote ruft sein jewei-
             liges Volk auf, an Allah zu glauben, keine anderen Götter neben
             Ihm zu haben und Ihn zu fürchten. Wenn allerdings die
             Menschen diesem Ruf nicht Folge leisten, warnt er sie vor
             Allahs Zorn. Allah erklärt, dass er keinen Stamm zerstört, bevor
             Seine Warnung nicht übermittelt wird:
                 Aber Wir zerstören keine Stadt, die keinen Warner
                 gehabt hatte, zu ihrer Ermahnung; denn Wir sind nicht
                 ungerecht. (Sure 26:208-209 – asch-Schu’ara’)
                 Im Zeitalter, in dem wir leben, beobachtet man sowohl phy-
             sikalische als auch geistige Degeneration und eine ökonomi-
             sche und politische Instabilität in der Gesellschaft. Sehr große
             Unterschiede existieren zwischen den Armen und Reichen, und
             soziale Korruption entwickelt sich ständig. Der Quran erinnert
             die Menschen daran, dass nach und während solcher dunklen
             Perioden Allah denen, die es ernsthaft wünschen, immer den
             Weg zur Rettung zeigt. Die Rettung bedeutet die Vorherrschaft
             des Islams in der Welt und das Ersetzen aller heidnischen
             Religionen durch ihn.
                 Seinen wahren Gläubigen gibt Allah die guten Nachrichten
             davon in der Sure at-Tauba:

                 Sie wollen Allahs Licht mit ihrer Rede auslöschen. Allah
                 aber will Sein Licht vollenden, auch wenn es den
                 Ungläubigen zuwider ist.
                 Er ist es, der Seinen Gesandten mit der Rechtleitung und
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