Page 122 - Aus dem Koran lernen
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Ruft euren Herrn in Demut und im Verborgenen an. Siehe, Er liebt
die Maßlosen nicht. (Quran, 7:55)
Der Scheidungsspruch ist zweimal (erlaubt), dann aber müsst ihr
sie in Güte behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht
erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben hattet,
zurückzunehmen, außer beide fürchteten, Allahs Gebote nicht
halten zu können. Und wenn ihr fürchtet, dass beide Allahs Gebote
nicht halten können, so begehen beide keine Sünde, wenn sie sich
mit etwas loskauft. Dies sind Allahs Schranken; übertretet sie
daher nicht. Und wer Allahs Gebote übertritt, das sind die
Ungerechten. (Quran, 2:229)
SIE SIND SICH IHRER HILFLOSIGKEIT
GEGENÜBER IHM BEWUSST
Sie antworteten: "Unser Herr, wir haben gegen uns selbst
gesündigt, und wenn Du uns nicht verzeihst und Dich unser
erbarmst, dann sind wir wahrlich verloren." (Quran, 7:23)
Allah belastet niemand über Vermögen. Jedem wird zuteil, was er
verdient hat, und über jeden kommt nach seinem Verschulden.
"Unser Herr, strafe uns nicht für Vergesslichkeit und Fehler. Unser
Herr, bürde uns keine Last auf, wie Du sie denen vor uns
aufgebürdet hast. Unser Herr, lass uns nicht tragen, wozu unsere
Kraft nicht ausreicht, und vergib uns und verzeihe uns und
erbarme Dich unser! Du bist unser Beschützer. Und hilf uns gegen
das Volk der Ungläubigen." (Quran, 2:286)
Sprich: "Ich vermag nicht, mir selbst zu nutzen oder zu schaden,
es sei denn, wie Allah will. Und wenn ich das Verborgene kannte,
wahrlich, dann hätte ich des Guten in Menge und nichts
Schlimmes berührte mich. Ich bin nur ein Warner und ein
Verkünder froher Botschaft für ein gläubiges Volk." (Quran, 7:188)
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