Page 266 - Aus dem Koran lernen
P. 266

sie nicht zu tadeln. Wer aber etwas darüber hinaus begehrt das
           sind die Übertreter. (70:29-31)
           Und wer dies in böser Absicht zu unrecht tut, wahrlich, den
           werden Wir im Feuer brennen lassen; und dies ist Allah ein
           Leichtes. (Quran, 4:30)
           O Prophet! Wenn ihr euch von Frauen scheidet, so scheidet euch
           von ihnen zu der für festgesetzten Zeit und berechnet die Frist
           (gut);und fürchtet Allah, euren Herrn. Vertreibt sie (vorher) nicht
           aus ihren Häusern; und lass sie (vorher) auch nicht selbst
           weggehen, es sei denn, sie hätten eine offenkundige Schändlichkeit
           begangen. Dies sind Allahs Gebote. Und wer Allahs Gebote
           übertritt, der begeht Unrecht gegen sich selbst. Du weißt ja nicht
           - vielleicht lässt Allah danach etwas Unvermutetes geschehen.
           (Quran, 65:1)
           Sprich: "O Volk der Schrift! Übertreibt in eurer Religion nicht im
           Widerspruch zur Wahrheit und folgt nicht den Neigungen von
           Leuten, die bereits zuvor abgeirrt sind und viele irregeführt haben
           und sich weiterhin auf dem Irrweg befinden. (Quran, 5:77)
           Warum solltet ihr nicht von dem essen, worüber Allahs Name
           gesprochen wurde, wo Er euch schon erklärte, was Er euch
           verboten hat, sofern ihr nicht gezwungen werdet? Aber siehe,
           viele führen euch mit ihren Begierden und in ihrer Unwissenheit
           irre. Siehe, dein Herr kennt sehr wohl die Fehlbaren. (Quran, 6:119)
           Dann erfüllten Wir ihre Verheißung und retteten sie und wen Wir
           (sonst) wollten und ließen die Übertreter zugrundegehen. (Quran,
           21:9)
           Und so vergelten Wir dem Maßlosen, der nicht an die Botschaft
           seines Herrn glaubt, und wahrlich, die Strafe des Jenseits wird
           noch härter und nachhältiger sein. (Quran, 20:127)





                                    ~ 264 ~
   261   262   263   264   265   266   267   268   269   270   271