Page 359 - Aus dem Koran lernen
P. 359

DIE HÖLLE

           WER KOMMT IN DIE HÖLLE?
           Nein, wer Übles erworben hat, und wen seine Sünde gefangen
           hält, die werden Bewohner des Feuers sein und ewig darin
           verweilen. (Quran, 2:81)
           Dennoch seid gerade ihr diejenigen, die sich gegenseitig
           erschlagen und einen Teil von euch aus ihren Wohnungen
           vertreibt, indem ihr in Sünde und Feindschaft gegen sie vorgeht.
           Kommen Sie aber als Gefangene zu euch, so löst ihr sie aus, obwohl
           es euch doch verboten war, sie zu vertreiben. Glaubt ihr denn nur
           einem Teil der Schrift und leugnet einen anderen? Wer aber solches
           unter euch tut, den trifft kein anderer Lohn als Schande (schon) in
           diesem Leben. Und am Tag der Auferstehung werden sie der
           schwersten Strafe ausgeliefert werden; denn Allah ist nicht achtlos
           dessen, was ihr tut. (Quran, 2:85)
           Und wer ist sündiger als wer verhindert, dass in  Allahs
           Gebetsstätten Sein Name genannt wird, und sich anstrengt, sie
           zu zerstören? Solche (Leute) sollten sie nicht anders als in Furcht
           (vor Allah) betreten. In diesem Leben trifft sie Schande und im
           Jenseits schmerzliche Strafe! (Quran, 2:114)
           Sie werden dich über das Kämpfen im geschützten Monat
           befragen. Sprich: "Kämpfen in ihm ist schlimm; aber
           Abwendigmachen von Allahs Weg und vom Glauben an Ihn und
           (den Zutritt) zur unverletzlichen Moschee (verwehren) und Sein
           Volk daraus vertreiben, ist bei Allah schlimmer. Verführung ist
           schlimmer als Töten! Und sie werden nicht eher aufhören, euch zu
           bekämpfen, als bis sie euch von euerem Glauben abtrünnig
           gemacht haben, sofern sie dies vermögen. Wer sich aber von euch
           von seinem Glauben abtrünnig machen lässt und als Ungläubiger
           stirbt, deren Werke sind vergeblich im Diesseits und im Jenseits,

                                    ~ 357 ~
   354   355   356   357   358   359   360   361   362   363   364